mertà In
einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 29. Oktober 2012 (Aktenzeichen
80 K 23.12. OL) kommt das Verwaltungsgericht Berlin zum Ergebnis, dass
sich Professoren ihre Kritik an Plagiatsfällen in der eigenen Hochschule
auch dann mäßigen müssen, wenn sie diese in Lehrveranstaltungen äußern.
In dem Fall hatte ein C2-Professor einer Berliner Universität
gegen eine Disziplinarstrafe in Höhe von 1000 Euro geklagt, die ihm am
8. März 2012 auferlegt wurde, nachdem er vorher in einer teilweise bei
YouTube eingestellten Lehrveranstaltung Kritik am Umgang mit einem hausinternen
Plagiatsfall geübt hatte, in dem ein anderer Professor dafür gerügt wurde,
dass er sich für einen Aufsatz ohne Quellenangabe sehr großzügig aus der
Diplomarbeit eines Studenten bedient hatte. Dabei verglich der seinen Plagiatorkollegen
kritisierende Professor die Tatsache, dass mehrere Dutzend über den Fall
informierte Mitglieder von Hochschulgremien neun Monate lang ihren Mund
hielten, mit dem Mafia-Schweigegesetz, der "Omertà". -
Peter Mühlbauer, 03.06.2013 (Telepolis)
Omertà (2)
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