Omertà  In einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 29. Oktober 2012 (Aktenzeichen 80 K 23.12. OL) kommt das Verwaltungsgericht Berlin zum Ergebnis, dass sich Professoren ihre Kritik an Plagiatsfällen in der eigenen Hochschule auch dann mäßigen müssen, wenn sie diese in Lehrveranstaltungen äußern.

In dem Fall hatte ein C2-Professor einer Berliner Universität gegen eine Disziplinarstrafe in Höhe von 1000 Euro geklagt, die ihm am 8. März 2012 auferlegt wurde, nachdem er vorher in einer teilweise bei YouTube eingestellten Lehrveranstaltung Kritik am Umgang mit einem hausinternen Plagiatsfall geübt hatte, in dem ein anderer Professor dafür gerügt wurde, dass er sich für einen Aufsatz ohne Quellenangabe sehr großzügig aus der Diplomarbeit eines Studenten bedient hatte. Dabei verglich der seinen Plagiatorkollegen kritisierende Professor die Tatsache, dass mehrere Dutzend über den Fall informierte Mitglieder von Hochschulgremien neun Monate lang ihren Mund hielten, mit dem Mafia-Schweigegesetz, der "Omertà".  - Peter Mühlbauer, 03.06.2013 (Telepolis)

Omertà (2)
 

Schweigen Mafia

 

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