- Aus: Constitutio Criminalis Theresiana
(Österreich 1769)
Daumenschraube (2) Die Daumschraube
eines Jeden finden. Dies ist die Kunst den Willen Andrer in Bewegung zu
setzen. Es gehört mehr Geschick als Festigkeit dazu. Man muß wissen, wo einem
Jeden beizukommen sei. Es giebt keinen Willen der nicht einen eigenthümlichen
Hang hätte, welcher, nach der Mannigfaltigkeit des Geschmacks, verschieden ist.
Alle sind Götzendiener, Einige der Ehre, Andre des Interesses, die Meisten des
Vergnügens. Der Kunstgriff besteht darin, daß man diesen Götzen eines
Jeden kenne, um mittelst desselben ihn zu bestimmen. Weiß man welches für Jeden
der wirksame Anstoß sei; so ist es als hätte man den Schlüssel zu seinem Willen.
Man muß nun auf die allererste Springfeder, oder das primum mobile in
ihm, zurückgehn, welches aber nicht etwa das Höchste seiner Natur, sondern meistens
das Niedrigste ist. - (
ora
)
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