ertrag  „Dieser Vertrag bezeuget, daß besagter Walter Shandy, Kaufmann, in Betracht der beabsichtigten und durch Gottes Segen feierlich zu vollziehenden Heirat zwischen dem besagten Walter Shandy und der oben erwähnten Elizabeth Mollineux und aus verschiedenen anderen guten und gültigen Gründen und Erwägungen, die ihn dazu besonders bewogen haben, verspricht, gelobet, verheißet, einwilliget, sich entschließet, erbietet und völlig übereingekommen ist mit John Dixon und James Turner, Esquires, den vorgenannten Bevollmächtigten usw. usw., nämlich: im Fall es dermaleinst geschehen, sich ereignen, begeben oder sonst zutragen sollte, daß besagter Kaufmann Walter Shandy sein Gewerbe aufgeben möchte vor der Zeit oder vor den Zeiten, da besagte Elizabeth Mollineux nach dem Lauf der Natur oder sonstwie aufhören wird, Kinder zu gebären und zur Welt zu bringen, und .besagter Walter Shandy, wenn er sein Gewerbe aufgegeben, zum Mißfallen und wider den freien Willen, Konsens und das Gutdünken besagter Elizabeth Mollineux sich von London wegbegeben und auf seinem Besitz Shandy Hall in der Grafschaft  *** oder auf irgendeinem anderen Landgut, Schloß, Edelhof oder Meierhof, den er schon gekauft oder noch kaufen oder sonst erlangen könnte, leben sollte, daß alsdann und sooft als die besagte Elizabeth Mollineux mit einem Kinde oder mit mehreren Kindern gesetzmäßig und ordentlich geschwängert ist oder geschwängert werden möchte, er, der besagte Walter Shandy, auf seine Kosten und Gefahr und aus seinem eigenen Vermögen nach sicherer und zweckdienlicher Unterrichtung während der Schwangerschaft besagter Elizabeth Mollineux, und besonders in den letzten sechs Wochen vor ihrer nach zuverlässiger Berechnung zu erwartenden Niederkunft, die Summe von einhundertzwanzig Pfund guter und vollgültiger Münze an die Herren John Dixon und James Turner oder deren Beauftragten auf Treu und Glauben und zu folgendem Gebrauch, Zweck, Ende und Nutzen zahlen oder zahlen lassen soll, nämlich damit die besagte Summe von einhundertzwanzig Pfund in die Hände besagter Elizabeth Mollineux gelangt oder von den erwähnten Bevollmächtigten dazu verwendet wird, um eine Kutsche mit tüchtigen und ausreichend kräftigen Pferden zu mieten, welche den Körper der besagten Elizabeth Mollineux und das Kind oder die Kinder, womit sie alsdann wird schwanger sein, nach der Stadt London führen und bringen sollen, und um alle anderen Unkosten und Ausgaben vor und in der Zeit ihrer Niederkunft in besagter Stadt oder deren Vorstädten zu bestreiten und zu begleichen. Und daß besagte Elizabeth Mollineux von Zeit zu Zeit und zu jeder Zeit und allen Zeiten, als hier festgesetzet und bestimmet worden, in Ruhe und Frieden besagte Kutsche und Pferde mieten und auf ihrer ganzen Reise freien Eingang, Ausgang und Zugang in und aus besagter Kutsche haben soll und mag, entsprechend dem Inhalt, der wahren Absicht und Meinung des gegenwärtigen Vergleichs, ohne alle Nachfolge, Behinderung, Beunruhigung, Belästigung, Erschwerung und Störung irgendwelcher Art. Und daß es überdies besagter Elizabeth Mollineux freistehen soll, von Zeit zu Zeit und je nachdem sie in besagter Schwangerschaft Fortschritte macht, an einem solchen Ort oder an solchen Orten und bei einer solchen Familie oder solchen Familien und bei solchen Verwandten, Freunden und anderen Personen in besagter Stadt London zu leben und zu wohnen, wie es ihr nach ihrem eigenen Willen und Gefallen, ungeachtet ihrer Schwangerschaft, gutdünken wird, als wäre sie eine femme sole und unverheiratete Person. Und dieser Vertrag bezeuget ferner, daß zur wirksameren Erfüllung des gegenwärtigen Vergleichs besagter Walter Shandy, Kaufmann, die erwähnten Herren John Dixon und James Turner, ihre Erben, Erbnehmer und Nachfolger in den vollen Besitz einsetzet, in welchem sie schon faktisch sind kraft des zwischen ihnen auf ein Jahr geschlossenen Kauf- und Handelskontrakts, der von dem Tage vor Abschluß des gegenwärtigen Vertrags datiert ist: in den Besitz aller Erb- und Lehnsgüter des Shandy in der Grafschaft *** mit allen Rechten, Stücken und Zubehör und allen und jeden Häusern, Gebäuden, Kornscheuern, Ställen, Obstwiesen, Gärten, wüsten Stellen, Gehegen, Höfen, Hütten, Ländereien, Wiesen, Futterplätzen, Weiden, Marschen, Gemeinländern, Wäldern, Büschen, Gräben, Fischereien, Wasser und Wasserläufen, samt allen Pachten, Einkünften, Dienstleistungen, jährlichen Abgaben, zinsbaren Lehnsgütern, Rittergütern, Kautionen, heimgefallenen Gütern, Ansprüchen, Minen, Steinbrüchen, Hab und Gut der Übeltäter und Entflüchteten, den Übeltätern selbst und den Bedürftigen, Frei- und Schutzörtern und allen andern Freiheiten, Rechten, Privilegien, Gerichtsbarkeiten und Erbschaften jeder Art. Und auch mit dem Recht, die Pfarre des obenerwähnten Shandy samt dem Zehnten und den Kirchengütern zu vergeben oder zu verschenken oder nach freiem Ermessen zu besitzen."

Mit drei Worten: meine Mutter konnte (wenn sie es verlangte) in London niederkommen.

Um aber Finten von selten meiner Mutter vorzubeugen, denen ein derartiger Ehekontrakt allzu offensichtlich Tür und Tor öffnete und an die dennoch keine Seele gedacht hätte, wäre mein Onkel Toby Shandy nicht gewesen, wurde zur Sicherheit meines Vaters noch eine Klausel angehängt, die so lautete: Daß meine Mutter, falls sie jemals meinen Vater durch falsche Zeichen und Klagen zu den Mühen und Kosten der Londoner Reise veranlassen sollte, sich jeweils aller ihrer Rechte und Ansprüche, die ihr laut Vertrag zustünden, für das nächste Mal begeben würde, aber für nicht mehr, und so fort, toties quoties, auf eine ebenso rechtskräftige Weise, als ob ein solcher Vertrag zwischen ihnen niemals geschlossen worden wäre. Dies war, beiläufig gesagt, nicht mehr als vernünftig; und doch, so vernünftig es auch sein mochte, habe ich es gleichwohl immer für hart gehalten, daß die ganze Last der Klausel ganz allein, wie es geschehen ist, auf mich fallen sollte.

Aber ich wurde nun einmal zum Unglück gezeugt und geboren; denn was meine gute Mutter angeht, war es Wind oder Wasser in ihr oder beides zusammen oder keines von beiden, oder war es ein bloßes Anschwellen ihrer Einbildung und Phantasie, oder konnte ein heftiges Wünschen und Verlangen danach ihren Verstand so sehr mißleiten — kurzum, es schickt sich für mich nicht zu entscheiden, ob sie sich selbst hintergangen hat oder andere hintergehen wollte. Tatsache ist jedenfalls, daß, als Ende September 1717, also im Jahr vor meiner Geburt, meine Mutter meinen Vater sehr gegen seinen Willen in die Hauptstadt brachte, mein Vater steif und fest auf der Klausel bestand, so daß ich durch den Ehekontrakt verurteilt war, eine so platt ins Gesicht gequetschte Nase zu bekommen, als ob mich die Schicksalsgöttinnen ganz und gar ohne Nase gesponnen hätten.  - (shan)


Geschäftsleben Bündnis

 


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