chlafsarg
Das biologische Recht des Menschen auf mindestens 20 cbm Luftraum
sei zunächst gerne zugestanden, aber 20 cbm Luftanspruch können auch in
einem "Schlafsarg" befriedigt werden, wenn man dessen 12 cbm
Luftinhalt im Laufe der Nacht auch nur einmal erneuert. (Die Frage der
ständigen Lufterneuerung in den Wohnräumen haben wir bislang sehr vernachläßigt.)
Man kann also den "biologischen" Einwand gegen die Schlafsärge
beseitigen, denn man kann im Schlafsarg auch ohne weiteres 100 cbm Luftanspruch
befriedigen. Ob unser Lufthunger aber biologisch im Schlaf wirklich so
groß ist und nicht nur von unserem sozialen Herzen so groß gedacht wird,
ist meines Erachtens noch zweifelhaft. Wie groß er überhaupt ist, ist offenbar
noch nicht geklärt. Jedes Tier steckt seine Nase unter den Bauch,
jeder Vogel seinen Kopf ins Gefieder, um das Atmen
abzudämmen. Die Tiere, die einen Winterschlaf abhalten, halten ihn in einem
wirklichen "Schlafsarg" ab. Warum? Um das Atmen soweit wie möglich
abzusenken, die Tätigkeit des Herzens einzuschränken und so dem meist strapazierten
Organ, dem Herzen, Ruhe zu verschaffen. Einige Minuten
tiefsten Schlafes ersetzen eine ganze Nacht unseres üblichen Stadtschlafes.
Wer tief einschlafen will, steckt die Nase
unter die Decke. Altes biologisches Recht! Im Schlafzimmer müssen wir schlafen.
Wie das am besten geschieht, wissen wir noch nicht genau, es scheint nicht
so ganz einfach zu sein, die Vorgänge des Schlafens
zu ermitteln. Vielleicht bringt Zondek das nächstens heraus. Jedenfalls
sind 20 cbm Luftraum "biologisch" nicht erforderlich, vielleicht
sogar hinderlich. Es steht auf einem anderen Blatt, wenn man trotzdem lieber
in einem großen Schlafzimmer schläft als in einer
Kabine. - Hugo Häring, in: Martin Wagner u.a. , Das wachsende Haus.
Berlin 1932
Schlafsarg (2)
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N.N.
Schlafsarg (3)