ädchenhölle   Ein sechzehnjähriges Mädchen z. B. kam deshalb dorthin, weil sie sich putzte, die Tanzschule besuchte und sonntags im Park spazierenging, statt in die Kirche zu gehen. Sie mußte für ihr unerlaubtes Benehmen einen hohen Preis bezahlen: Bald kam sie in die Hölle, wo sie bis in alle Ewigkeit mit bloßen Sohlen auf einer rotglühenden Schwelle stehen muß.

Ein anderes Mädchen strich nächtlicherweise in den Straßen herum und „beging zu verurteilende Dinge". Sie wurde dafür auch entsprechend verurteilt: Man schloß sie in einen heißen Backofen ein, und ihr durch Mark und Bein gehendes Geschrei wird bis zum Jüngsten Tag zu hören sein.

In die Hölle kam auch das Mädchen, das ins Theater ging, anstatt die Messe zu hören. Sie erhielt eine eigenartige Strafe: In ihren Adern kocht das Blut und in ihren Knochen das Mark, daß man das laute Brodeln hören kann. - Furniss (SJ) 1861, nach: Istvan Ráth-Végh, Die Komödie des Buches. Leipzig 1984

 

Mädchen Hölle

 

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