In diesem Zustand hat sich ein großer Teil der schwarzen Einwohner von Afrika von jeher befunden, so weit man ihre Geschichte zurückverfolgen kann, und zwar so, daß auch ihre Kinder gleich für diesen Stand geboren werden. Ich nehme an, daß die Sklaven in Afrika zu den Freien im Verhältnis von drei gegen eins stehen. Sie haben für ihre Dienste nichts zu fordern als Nahrung und Kleidung und können gütig oder hart behandelt werden, je nachdem ihr Herr gesinnt ist. Jedoch hat die Gewohnheit gewisse Regeln über die Behandlung der Sklaven eingeführt, die niemand verletzen kann, ohne seinem guten Ruf zu schaden. So werden allgemein die Haussklaven, d. h. diejenigen, welche in dem eigenen Hause des Mannes geboren sind, besser behandelt als die, welche man gekauft hat. Das Recht eines Herrn über seine Haussklaven erstreckt sich nur auf eine mäßige Züchtigung, denn ein Herr kann seine Hausleute nicht verkaufen, ohne sie in der Versammlung der Vornehmen des Ortes öffentlich vor Gericht gestellt zu haben. So beschränkt ist aber die Gewalt eines Herrn nicht über die Sklaven, welche im Kriege gefangen oder für Geld gekauft worden sind. Diese unglückseligen Geschöpfe werden als Fremdlinge angesehen, die auf den Schutz der Gesetze keinen Anspruch haben, der Eigentümer kann sie ganz nach seinem Belieben mit der größten Härte behandeln und an einen Fremden verkaufen.
Es gibt regelmäßige Märkte, wo diese Sklaven gekauft und verkauft werden.
Der Wert eines solchen Sklaven steigt in den Augen des afrikanischen Käufers
um so höher, je weiter er von seinem Vaterland entfernt ist. Wenn Sklaven nur
wenige Tagereisen nach ihrem Geburtsort haben, gelingt es ihnen oft, zu entwischen,
liegen aber ein oder mehrere Staaten dazwischen, so ist das Entkommen sehr schwierig
und sie beruhigen sich eher über ihren Zustand. - Mungo Park, Reise
in das Innere von Afrika. Leipzig 1984 (zuerst 1799)
- Berliner Abendbltat
vom 2. März 2013
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