echtsstreit
Einst ruhte der Kalif Harûn er-Raschîd mit drei Sklavinnen, einer
aus Mekka, einer aus Medina und einer aus dem Irak. Da streckte die Medinerin
ihre Hand nach seiner Rute aus und brachte sie dazu,
daß sie sich erhob. Aber die Mekkanerin sprang auf und zog sie an sich. Nun
rief die Medinerin: ,Was für ein Eingriff in meine Rechte ist dies? Mir überlieferte
Malik nach der Aussage von ez-Zuhri, der von ' Abdallâh ibn Salim gehört hatte,
wie Sâlim nach Sa'id ibn Zaid berichtete, daß der Gesandte Allahs - Er segne
ihn und gebe ihm Heil - gesagt hat: Wer totes Land lebendig macht, dem gehört
es. Doch die Mekkanerin erwiderte: ,Uns überlieferte Sufjân nach der Aussage
von Abu ez-Zinâd, der von el-A'radsch gehört hatte, wie Abu Huraira berichtete,
daß der Gesandte Allahs - Er segne ihn und gebe ihm Heil! - gesagt hat: Das
Wild gehört dem, der es fängt, nicht dem, der es aufstört.' Da stieß die Irakerin
beide weg und rief: 'Dies gehört mir, bis euer Streit entschieden ist.' - (
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