ippokrates
Seine Behandlungsmethoden waren streng wissenschaftlich und basierten
auf einer genauen Beobachtung des Patienten und, davon ausgehend, auf einem
sorgfältigen Abwägen der möglichen ärztlichen Mittel. Sie beruhten auf
einer ganzheitlichen Sicht des Menschen. Daher steht in den Schriften,
die ihm selbst zugeschrieben werden, immer der allgemeine Gesundheitszustand
des Patienten im Mittelpunkt der Überlegungen, nicht eine spezielle Krankheit.
Nach Hippokrates besteht die Rolle des Arztes darin, die Kräfte
der Natur im Heilungsprozeß zu unterstützen. Die These, daß Vorbeugen besser
als Heilen ist, wurde vor allem von seinen Nachfolgern stark betont. Ihrer
Meinung nach gehörte zur Erhaltung der Gesundheit eine maßvolle Diät und
regelmäßige körperliche Bewegung. Spaziergänge
wurden als notwendige Übung bei sitzender Lebensweise empfohlen, ein Rat,
dem heutige Ärzte nur zustimmen können. Ein besonderes Augenmerk galt den
Auswirkungen des Klimas auf die Gesundheit, ein Gebiet, das von der heutigen
Medizin zu Unrecht vernachlässigt wird. Man war sich auch der Bedeutung
der psychischen Verfassung für den Heilungsprozeß des Patienten bewußt,
was in den Lehrsätzen des Hippokrates klar zum Ausdruck kommt: »Es gibt
Patienten, die, obwohl sie wissen, daß sie an einer gefährlichen Krankheit
leiden, gesunden, weil sie Vertrauen zu dem behandelnden Arzt haben.«
Hippokrates‘ Ruhm gründet sich auch auf den »hippokratischen Eid«, der auch heute noch von den westlichen Ärzten geleistet wird und von ihnen verlangt, daß sie die Behandlung eines Patienten nicht von der Bezahlung abhängig machen. In den Lehrsätzen findet sich der Ratschlag: »Manchmal mußt du unentgeltlich Hilfe leisten in Erinnerung an eine frühere Wohltat.«
Wir können uns glücklich preisen, daß sich die ethischen Grundsätze
des Hippokrates in der europäischen Medizin durchgesetzt haben.
Im Vergleich dazu mußten im 5. Jahrhundert n. Chr. die persischen Ärzte,
die der offiziellen zoroastrischen Staatsreligion anhingen, drei erfolgreiche
Operationen an Nichtgläubigen nachweisen, bevor sie zur Behandlung an einem
Gläubigen zugelassen wurden. - (
erf
)
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