benbürtigkeit  Man weiß von Prozessen,  bei denen nicht die Gesamtfauna als Klägerin und Beklagte auftritt, sondern wo einzelne Tiere vorgeladen wurden. Als Mitgeschöpf respektiert, wurde dem Tier volle Verantwortung zugestanden, und die Kreatur konnte, dem Menschen ebenbürtig, als Delinquent vor Gericht gestellt werden.

So erging es einst einem Schwein, das ein Kind verstümmelt und getötet hatte. Es wurde zur Strafe ebenfalls verstümmelt und zum Tod am Galgen verurteilt. Bevor der Henker sich an die Exekution machte, steckte er das Schwein in Kleider; auch Menschen baumeln nicht nackt am Strick.  - (loe2)

 

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