Prozeßkosten    In der Kostenliquidation eines Hexenprozesses (1617) ist angeführt:

Für 14 mal leer aufziehen, 2 mal mit dem Stiefel, 4 mal mit Ruthen gestrichen, 4 mal auf die Rollbank, 2 mal mit Schwefel, Pech und Branntwein gebrannt, thut 26 Fragen, für jede Frage 20 kr., thut 8 fl. 40 kr. (das sind 26 Peinigungen an einer einzigen Weibsperson); weiter kommt vor für brennen und die Glieder aus-reissen, dann wieder ,geschmierbt und gesäubert', ferner für Rauchwerk und Schwefel, Branntwein und Pech 4 fl.; mit Ruthen hauen, dann Schwefel und Pech ,auf den Schmerzen tropfen lassen' gibt wider 2 Fragen. Schliesslich wurden für die Mahlzeit des Henkers mit seinen Knechten ao fl. liquidirt.    - (hel)

Prozeß Kosten

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