rrwisch  Nimm gut und frisches faul Holz, das bei der Nacht fein helle leuchtet, mache daraus zerschiedene, nicht allzu kleine Stükkergen und kleibe solche mit Harze einigen muntern Krebsen auf den Rücken feste auf. Diese Krebse bringe sodann heimlich in das Zimmer oder Kammer desjenigen, den du fürchten machen willst; wenn er sich nun daselbsten niedergeleget hat und du irgend durch einig gemachtes Gerumpel ihn an seinem Schlafe störest, so wird er in seiner Kammer bei unversehener Erblickung zerschiedener, von einem Orte zum andern sich bewegender düstern Lichtergen sich so leichte nicht hierein zu finden wissen und wohl ein Heer ungebetener Irrgeister darinnen vermuten.  - (zauber)

Irrwisch (2)  Es ist  ein altes angeborenes Recht und eine Vergünstigung, daß, wenn der Mond geradeso steht, wie er gestern stand, und der Wind geradeso bläst, wie er gestern blies, es dann allen Irrlichtern, die in dieser Stunde und in dieser Minute geboren werden, gegeben und vergönnt ist, Menschen zu werden, und jedes von ihnen darf ein ganzes Jahr hindurch ringsumher seine Macht ausüben. Das Irrlicht kann im Lande herum und auch durch die Welt laufen, wenn es nur keine Angst hat, in den See zu fallen oder von einem schweren Sturm ausgeblasen zu werden. Es kann geradewegs in einen Menschen hineinfahren, für ihn sprechen und alle Bewegungen machen, die es will. Der Irrwisch kann jede Gestalt annehmen, Mann oder Frau werden, kann in ihrem Geiste nach seiner Art handeln, so daß es nur darauf hinauskommt, was er will; aber er muß in einem Jahre dreihundertundfünfundsechzig Menschen auf Abwege bringen können, sie vom Wahren und Richtigen fortführen, und das in großem Stil, dann erreicht er das Höchste, zu dem es ein Irrwisch bringen kann, nämlich Läufer vor des Teufels Staatskutsche zu werden, glühende brandgelbe Kleider zu tragen und Flammen aus dem Halse zu speien. Danach kann sich ein einfacher Irrwisch den Mund lecken. Aber es sind auch für einen Irrwisch, der eine Rolle zu spielen gedenkt, Gefahren und große Beschwerden dabei. Gehen dem Menschen die Augen auf, wer er ist, und kann er ihn dann wegblasen, so ist es aus mit ihm, und er muß in den Sumpf zurück, und wenn der Irrwisch, noch ehe das Jahr um ist, von Sehnsucht ergriffen wird, zu seiner Familie zu kommen, und sich selbst aufgibt, ist es auch aus, er kann nicht langer klar brennen, geht bald aus und kann nicht wieder angezündet werden. Und ist das Jahr zu Ende und er hat noch nicht dreihundertundfünfundsechzig Menschen von der Wahrheit und allem, was gut und herrlich ist, fortgeführt, so ist er verurteilt, in faulem Holz zu liegen und zu leuchten, ohne sich rühren zu können, und das ist die fürchterlichste Strafe für einen lebhaften Irrwisch. - (and)

Irrwisch (3)  An der Bergstraße zu Hänleln, auch in der Gegend von Lorsch, nennt man die Irrlichter Heerwische; sie sollen nur in der Adventszeit erscheinen, und man hat einen Spottreim auf sie: „Heerwisch, ho ho, brennst wie Haberstroh, schlag mich blitzebloe!" Vor langer als dreißig Jahren, wird erzählt, sah ein Mädchen abends einen Heerwisch und rief ihm den Spottreim entgegen. Aber er lief auf das Mädchen gerade zu, und als es floh und in das Haus zu seinen Eltern flüchtete, folgte er ihr auf der Ferse nach, trat mit ihr zugleich ins Zimmer hinein und schlug alle Leute, die darin waren, mit seinen feurigen Flügeln, daß ihnen Hören und Sehen verging.    - (sag)

Nachtgespenst Sumpf
Oberbegriffe
zurück 

.. im Thesaurus ...

weiter im Text 
Unterbegriffe
Verwandte Begriffe
Synonyme