Fallanalyse   Aufgabe:

Auf Grund der folgenden Fallschilderung soll die Persönlichkeit des Horst K. nach kriminologischen Gesichtspunkten beurteilt werden.

Der Angeklagte, von athletischem Körperbau, wurde 1938 in Frankenberg geboren und ist das drittälteste von 6 Kindern. Der Vater war von Beruf Hilfsarbeiter und im Kriege Soldat. Seit 1942 gilt er als vermißt. Horst K. hat kaum eine Erinnerung an ihn. Seine im Juni 1944 geborene Halbschwester Karin gilt zwar als eheliches Kind, stammt aber von einem anderen Mann ab. Die Verhältnisse im Elternhaus des Beschuldigten waren äußerst ungünstig. Die Mutter sorgte nicht ordentlich für den Haushalt und überließ insbesondere nach Kriegsende die Versorgung des Haushaltes und die Erziehung der Kinder deren Großmutter und später ihrer ältesten Tochter. Sie selbst arbeitete außerhalb und kam oft nur alle drei Wochen für ein Wochenende nach Hause. Wegen Vernachlässigung ihrer Kinder - diese waren verlaust und hatten Ausschlag - wurde sie gerichtlich bestraft. Den familiären Verhältnissen entsprechend unregelmäßig war der Schulbesuch des Horst K. und seiner Brüder. Er wechselte mindestens 4-mal die Volksschule und wurde im April 1952 aus der 4. Klasse entlassen.

Nach seiner Schulentlassung arbeitete Horst einige Monate in der gleichen Spinnerei, in der seine Mutter damals vorübergehend beschäftigt war. Dann war er für kurze Zeit in 2 landwirtschaftlichen Arbeitsstellen. Nirgends blieb er längere Zeit. Zwischendurch trieb er sich herum und wurde einmal von der Volkspolizei in den elterlichen Haushalt zurückgebracht. Deshalb und weil er sich mit einem 12-jährigen Mädchen in den Scheunen herumgetrieben hatte, sollte er in den Jugendwerkhof kommen. Als er 16 Jahre alt war, lernte er die fast gleichaltrige Helga P. kennen, nachdem er vorher schon mit zahlreichen anderen Mädchen GV gehabt hatte. Ohne das Einverständnis ihrer Eitern nahm er sie als seine Braut mit auf ein Elbschiff, auf dem er angeheuert hatte. Nach 3-monatiger Fahrzeit schickte er das Mädchen nach Hause. Einen weiteren Monat später verließ er das Schiff und begab sich zu den Eltern des Mädchens. Dort blieb er einige Monate und arbeitete etwa 2 Monate bei der Stadtreinigung und dann in einer Fischverwertungsfirma. Wegen einer Trippererkrankung mußte er sich im Krankenhaus stationär behandeln lassen. Noch 18-jährig heiratete er 1957 die Helga P. Er blieb jedoch nur noch etwa 4 Wochen bei seiner Frau, dann zog er für etwa 4 Monate mit einem Schausteller über Land, bis er sich wegen einer erneuten Gonorrhoe, an der er insgesamt 5-mal erkrankt war, wieder in stationäre Behandlung begeben mußte. Danach fuhr er wieder für einige Monate als Heizer auf einem Elbschiff, auf das er seine Frau mitnahm. Im Dezember 1957 begab er sich in die Bundesrepublik, ohne sich von seiner Frau zu verabschieden oder ihr Kenntnis von seinem Plan zu geben, obwohl er wußte, daß die Geburt seines ersten Kindes jeden Tag zu erwarten und seine Frau bereits bettlägerig war. 2 Tage nach seiner Abreise wurde dann sein Sohn Stefan geboren. Im Januar 1958 fand er Arbeit auf der Zeche Gneisenau in Dortmund. Er wohnte zunächst in einem Ledigenheim der Zeche. Seine Führung war jedoch nicht einwandfrei. Er verkehrte viel in den Wirtschaften des in Dortmund berüchtigten Steinplatzes und war häufiger „Gast" bei den Dirnen in der Bordellstraße. Noch im Januar desselben Jahres war er in eine Schlägerei verwickelt, so daß deshalb eine gerichtliche Strafverfügung gegen ihn festgesetzt  werden mußte. Einen Monat später, als er in erheblichem Maße dem Alkohol zugesprochen hatte, forderte er einen ruhig am Tisch sitzenden Bergmann namens F. auf, nach draußen zu kommen und sich mit ihm zu schlagen. Dieser lehnte zunächst ab, ging dann aber einige Zeit später doch vor die Wirtschaft Dort griff ihn Horst K. grundlos an, zog aber zunächst den kürzeren, und als er sich erneut auf F. stürzen wollte, hielten Passanten ihn zurück. Nun beschloß Horst K., F. bei seiner Rückkehr in das Ledigenheim niederzuschlagen. Er besorgte sich eine Flasche und lauerte ihm auf. Als dieser an der Stelle, an der sich Horst K. verborgen hatte, vorbeikam, schlug er ihn mit der Flasche derart über den Kopf, daß F. benommen und gegenüber den weiteren Schlägen wehrlos war. An den Folgen dieser Körperverletzung war F. für 11 Tage arbeitsunfähig. Zur Tatzeit hatte Horst K. 1,7 Promille Alkohol im Blut. Diese Straftat brachte ihm im August 1958 4 Monate Gefängnis durch das Jugendschöffengericht ein. Als er im Oktober 1958 wieder in den Osten fuhr, wurde er in Magdeburg verhaftet, weil er ein Federbett seiner letzten Zimmerwirtin unerlaubt in das Pfandhaus gebracht und auf der Flucht aus dem Krankenhaus, in dem er wegen Geschlechtskrankheit behandelt worden war, eine Balkontür zertrümmert hatte. In der SBZ war Horst K. mehrere Male in Schlägereien verwickelt. Einmal hatte er in angetrunkenem Zustand eine ernste Schlägerei mit seinem Schwager, in deren Verlauf Horst K. auch andere Familienangehörige bedrohte.

Im Januar 1959 kam er wieder in die Bundesrepublik, ohne auch diesmal seine Frau zu verständigen. Im Februar fand er Arbeit bei der Deutschen Schlafwagen-Gesellschaft in Dortmund. Dem Trunke gab er sich in starkem Maße hin und verkehrte wieder in dem übelbeleumundeten Steinplatzlokal und in den Bordellen der Linienstraße. Wie bei früheren Trennungen schickte er seiner Frau auch diesmal kein Geld, auch nicht, als sie im Juli 1959 das zweite Kind geboren hatte. Für ein am 11. 1. 1960 in Dortmund geborenes Kind von einer Küchenhilfe wurde er zur Unterhaltszahlung verurteilt, obwohl er die Vaterschaft nicht anerkannte. Im Mai 1959 lernte Horst K. die 10 Jahre ältere, geschiedene Frau P. kennen. Alsbald zog er mit dieser zusammen, was davon abhängig gemacht wurde, daß Horst K. sein bis dahin übermäßiges Trinken und den Verkehr am Steinplatz einstellen würde. Das versprach er Frau P. und hielt es auch. Seit Juni 1959 lebten dann beide gemeinsam in einem teilmöblierten Zimmer wie Mann und Frau. Ihre sexuellen Beziehungen steigerten sich im Laufe der Zeit derart, daß sie sich gegenseitig beim GV leicht würgten. Beiderseits bestanden ernstgemeinte Heiratspläne, deren Verwirklichung nur die noch bestehende Ehe von Horst K. entgegenstand. Eine Wendung des Verhältnisses zwischen beiden trat im November 1959 ein, als Frau P. einen anderen Mann kennengelernt hatte. Es kam dieserhalb zu einer Auseinandersetzung, wobei Horst K. Frau P. verprügelte, würgte und mit einer Bierflasche nach ihr warf, wodurch diese nicht unerheblich verletzt wurde.

Seit Mitte Januar 1960 begann Frau P. sich Horst K. geschlechtlich zu entziehen. Die gemeinsame Wohnung wurde aber beibehalten. Seinem ebenfalls in Dortmund lebenden 3 Jahre jüngeren Bruder gegenüber äußerte er sich mehrere Male: „Wenn sie nicht mehr zu mir zurückfindet, bringe ich sie um." Als er erkannte, daß er Frau P. endgültig verloren hatte, verdichteten sich seine Tötungsgedanken zum festen Mordplan, den er am Abend des 31. 1. 1960 in die Tat umsetzte. In klarer Erkenntnis, daß er nüchtern nicht zur Tatausführung fähig sein würde, beschloß er, sich unter Alkohol zu setzen. Zu diesem Zwecke suchte er ein Lokal auf und trank in schnellem Tempo 3 Glas Bier und 7 bis 8 Schnäpse. In der Wohnung wartete er nun die Wirkung des Alkohols ab und schritt alsdann zur Tat. Er erwürgte Frau P., die völlig arglos auf der Couch lag und zu einer Gegenwehr infolge dieses plötzlichen Angriffs gar nicht fähig war. Zusammen mit seinem Bruder Peter, mit dem er an diesem Abend verabredet war, zerstückelte er die Leiche und verstaute die einzelnen Teile in 3 Koffer, die er alsdann unter die Couch schob. Beide nächtigten dann gemeinsam in der Wohnung. Am darauffolgenden Tage suchte Horst K. 3 verschiedene Kinos auf, und in den Abendstunden schaffte er die Koffer mit Hilfe seines Bruders aus dem Hause.

Mit der Straßenbahn fuhren beide zum Hafen und warfen die Koffer in den Kanal. Für die Tatzeit wurde ein Blutalkoholgehalt von maximal 1,4 Promille und von wenigstens 1,2 Promille errechnet. In der Nacht vom 18. zum 19. Februar 1960, noch ehe die Mordtat bekanntgeworden war - Frau P. galt zunächst als vermißt - und die Leichenteile wurden erst später gefunden -, beging Horst K., zusammen mit seinem Bruder, einen bewaffneten Raubüberfall. Nach vorher festgelegtem Plan überfielen beide den Kontrolleur der DSQ, der sich z. 2t. der Tatausführung allein in seinem Dienst-zimrner befand und die Tageseinnahmen abrechnete. Mit einer Schußwaffe schlug Horst K. den überrumpelten Kontrolleur derart auf den Kopf, daß dieser bewußtlos zu Boden fiel. Die Tageseinnahmen in Höhe von 8 600 DM fielen ihnen in die Hände. Die mögliche Tötung infolge der Schlagverletzung wurde von Horst K. einkalkuliert. Nach dem psychiatrischen Gutachten ist Horst K. weder geisteskrank noch schwachsinnig oder mit einer anderen geistigen Störung behaftet.

Lösung:

Hinsichtlich der Anlage des K., worunter die Gesamtheit der körperlich-seelischen Entwicklungsmöglichkeiten zu verstehen ist, die durch Vererbung erlangt sind, läßt die Aufgabe wenig erkennen. Vom Vater ist nur gesagt, daß er Hilfsarbeiter war, woraus sich nur bedingt negative Schlüsse ziehen lassen. Die Mutter zeigt allerdings den gleichen mangelnden Familiensinn und die Vernachlässigung ihrer Kinder, Eigenschaften, die auch bei K. stark ausgeprägt sind. Darüber hinaus dürfte aber auch seine starke sexuelle Triebhaftigkeit, sein Hang zu unstetem, ausschweifendem Leben und seine Hinneigung zum Alkohol wenigstens teilweise in seiner Anlage begründet sein. Diese Vermutung wird dadurch erhärtet, daß sie, wie auch seine Gewalttätigkeit, schon in frühester Jugend auftreten. Auch die Tatsache, daß sein Bruder Karl in ähnlicher Weise straffällig geworden ist, stützen diese Annahme. Was aus der Anlage wird, bestimmt innerhalb der gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten die Umwelt. Bei K. hat sich die negative  Anlage  die  entsprechende ungünstige Umwelt erwählt. Die mangelnde körperliche Pflege, die Vernachlässigung durch die Mutter und die Erziehung durch Großmutter und später die älteste Schwester können seine kriminellen Entwicklungspotenzen nicht steuern, im Gegenteil, sie verstärken sie und lassen sie zu Tendenzen werden. Entscheidend aber für seinen kriminellen Lebenslauf ist sein Versagen in der Schule. Zeigt doch die kriminologische  Erfahrung,  daß  gerade  unter  den Schwerkriminellen ein hoher Prozentsatz von Menschen zu finden ist, die in der Schule versagten und zum Schulschwänzen neigten. Mit der Schulentlas-. sung sind die in seiner Anlage gegebenen kriminellen Entwicklungspotenzen bereits so stark aktiviert, daß man von verbrecherischen Neigungen sprechen muß. K. zeigt einen Hang zum Streunen, verbunden mit Arbeitsscheu. Ebenfalls in früher Jugend fällt seine sexuelle Triebhaftigkeit auf. Es kann daher bei seiner ersten erkennbaren Straftat, der Unzucht mit einem Kinde, nicht von einer Episode, die sich aus seinem Entwicklungsstand ergibt, gesprochen werden. Seine sexuelle Haltlosigkeit ist hier bereits Symptom. Das beweist, daß er von seinem 17. Lebensjahr an bereits mit zahlreichen Mädchen GV hatte. Eine Tatsache, die in diesem Alter äußerst bedenklich erscheint. Seine Verbindung mit Helga P. zerbricht an seiner Unstetheit.  Die  Erbanlage   seiner  Mutter   schlägt durch, er verläßt seine Frau und kümmert sich nicht um seine Kinder.

In der Bundesrepublik setzt er seinen unsteten, ausschweifenden Lebenswandel fort. Auch hier gibt er sich mit verschiedenen Frauen ab und setzt bedenkenlos Kinder in die Welt. In der 10 Jahre älteren Frau P. scheint er dann das Mutterbild gefunden zu haben, das ihm in seiner Jugend fehlte. Allerdings dürften auch betont sexuelle Momente eine Rolle gespielt haben; er findet einen Geschlechtspartner, der seinen sadistischen Wünschen, die wir in Form von Brutalität auch bei seinen Straftaten wiederfinden, entgegenkommt. Wie sich aus der späteren Tatsituation ergibt, dürfte auch eine gewisse sexuelle Hörigkeit vorgelegen haben. Für seine Ehe mit Helga P. ist bezeichnend, daß sie, wie die meisten Frühehen, keine verbrechenhemmende Wirkung hat. Die Bindung an Frau P. dagegen wirkt sich vorbildlich auf seinen Lebenswandel aus. Er hält sein Versprechen, den übermäßigen Alkoholgenuß zu meiden und den Verkehr im Dirnenviertel einzustellen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist also deutlich eine Resozialisierbarkeit erkennbar. Der Alkohol spielt im Leben des K. neben seiner Triebhaftigkeit wohl die erschütterndste Rolle. Unter Alkohol neigt er zur Gewalttätigkeit. Seine explosible, seiner athletischen Konstitution entsprechende Natur kommt zum Durchbruch. Alle seine Straftaten sind durch Gewaltanwendung unter Alkoholgenuß gekennzeichnet. Woher seine Trunksucht kommt, ist nicht erkennbar. Man könnte aber an schlechtes Erbgut denken. Es kann sich aber ebenso um eine umweltbedingte Gewöhnung handeln, die durch sein in gewissem Sinne labiles Wesen und seine Willensschwäche gefördert worden ist.

Zusammenfassend ist zu seiner Persönlichkeit zu sagen: K. ist trotz seiner robusten Natur letzten Endes ein willensschwacher Mensch. Seine hervorstechenden Charaktereigenschaften sind seine Haltlosigkeit, sein ausgeprägter Hang zu liederlichem, unstetem Lebenswandel und seine sexuelle Triebhaftigkeit, die durch die verschiedenen Frauenbekanntschaften, den Verkehr am Steinplatz und nicht zuletzt durch seine häufigen Erkrankungen an Gonorrhoe eindeutig bewiesen sind. Durch Alkohol enthemmt, zeigt er einen deutlichen Hang zur Brutalität. Tatgestaltende Momente, Typisierung und Prognose: Durch die Bindung zu Frau P. scheint sich ein Wandel im Leben des K. anzubahnen. Dieses Verhältnis ist stark genug, ihn dem verderblichen Einfluß des Bordellmilieus zu entziehen und ihn zu veranlassen, dem übermäßigen Alkoholgenuß zu entsagen. Doch nach einer alten Erfahrung findet jeder die Frau, die zu ihm paßt. So liegt hierin eine gewisse Tragik im Leben des K., daß er, erstmalig bestrebt, ein ordentliches Leben zu führen, nicht die Fähigkeit hat, eine Frau zu wählen, die ihn tatsächlich auf eine höhere Stufe ziehen kann. Das Verhältnis ist von Anfang an durch seine sadistische sexuelle Komponente und durch Hörigkeit des K. belastet. Zwar geht aus der Aufgabe nicht eindeutig hervor, was Frau P. veranlaßte, sich einen anderen Freund zu suchen. War es die bestehende Ehe  des  K.?   Gleichviel  scheint  die  moralische Schuld nicht auf seiner Seite zu liegen. Der neuen Situation  steht  K.  anscheinend  fassungslos  gegenüber.  Seiner explosiven  Natur  entsprechend kommt es zu Tätlichkeiten, bei denen wieder seine Brutalität zum Durchbruch kommt. In dieser fast drei Monate währenden Zeit reift in ihm der Entschluß, seine Geliebte zu töten. Hier zeigt sich wieder seine starke Abhängigkeit vom Alkohol. Er •erkennt, daß er mindestens zu solcher Tat nicht fähig sein würde. Deshalb setzt er sich vorher unter Alkohol. Hier erhebt sich die Frage, ob die Tat für ihn eine persönlichkeitsfremde ist. Das ist trotz allem zu verneinen. Der Alkohol ist aus dem Persönlichkeitsbild des K. nicht wegzudenken. Der Hang dazu ist so stark in ihm verwurzelt, daß er zu einem Zug seines Charakters geworden ist. Auch ist der Tatentschluß in nüchterner Überlegung in ihm gereift. Es handelt sich in diesem speziellen Fall um das Heranreifen eines echten Konflikts, die Lösung einer Situation, aus der K. keinen anderen Ausweg weiß. Allerdings wird dieser Konflikt in seiner moralischen Bedeutung dadurch abgewertet, daß K. in Frau P. neben der Lebensgefährtin wohl vor allem die Geschlechtspartnerin sieht, die seinen sadistischen Neigungen entgegenkommt. Die Art der Tatausführung, die Beseitigung der Leiche und der spätere Raubüberfall auf den Kontrolleur zeigen denn auch die wahre Natur des K.: kaltblütig, rücksichtslos und brutal. Zur Einordnung des K. in die Mezgersche Einteilung nach der Bereitschaft zum Verbrechen ist zu prüfen, ob es sich noch um einen Situationsverbrecher handelt. Betrachtet man die Konfliktlage beim Mord an Frau P., bietet sich der Konfliktstäter an. Doch ist dieser Typ angesichts der starken Bereitschaft zum Verbrechen, die K. in seinen anderen Straftaten gezeigt hat, zu verneinen. Die verbrecherischen Züge sind zu fest in seinem Charakter verwurzelt. Die Wahl kann daher nur zwischen Neigungs- und Hangtäter sein. Das letztere ist angesichts der starken verbrecherischen Intensität besonders nach Alkoholgenuß, dessen Wirkung K. sehr wohl kennt, zu bevorzugen. Nach der Kretsch-merschen Konstitutionslehre zeigt K. den klaren Typ des Athletikers mit Affektneigungen und Ex-plosibilität. K. ist weiter als polytroper Mischtyp anzusprechen, der, wenn nicht Paralleltäter, in der Tatausführung perseverante Erscheinungen hinsichtlich der Gewaltanwendung in Trunkenheit aufweist.

Obwohl K. einmal gezeigt hat, daß er unter gegebenen Voraussetzungen besserungsfähig ist, dürfte die Prognose ungünstig sein. Das ergibt sich schon aus seiner Einstufung als Hangtäter. Es dürfte für ihn auch nach langer Strafhaft nicht möglich sein, geordnete Umweltverhältnisse zu wählen. Er wird immer wieder in ungünstiges Milieu absinken. Er erscheint daher kaum resozialisierbar. - (net)

 

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