äckermeister Unter
der Anklage der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang hatten sich der Bäckermeister
Hermann Franz Starke und sein Sohn, der Goldarbeiter Friedrich August Starke
zu verantworten. In der Nacht zum dritten Pfingsttag vorigen Jahres war bei
Starke wieder einmal eingebrochen worden. Denken Sie, bei einem Bäckermeister,
der so schwer zu kämpfen hat, um reich zu werden! Der Einbrecher, der 17-jährige
Sohn des im gleichen Hause wohnenden Theaterdieners Rühle, verkroch sich im
Kamin. Voll Güte stach der Sohn mit einem Seitengewehr in den Kamin hinein,
und schlug auch mit einem Spazierstock auf den schurkischen Spartakisten ein.
Nicht genug damit holten Vater und Sohn eine Schütte Stroh, steckten sie in
Brand und räucherten den jungen Rühle aus. Er wurde bei lebendigem Leibe geröstet
und schwer verbrannt, die schwarzen Fleischfetzen hingen ihm nur so vom Körper
herab. Rühle kam schließlich aus dem Kamin heraus, und wurde in diesem Zustand
noch verprügelt. Seine herbeigeholte Mutter mußte das mit ansehen. Unbegreiflicherweise
verurteilte das Gericht den Vater Starke wegen fahrlässiger Körperverletzung
und den Sohn wegen gefährlicher Körperverletzung zu je 600 Mark Geldstrafe.
Na, nu sagen Sie mal: Sind diese deutschen Richter nicht voreingenommene Schweine?
- Mein Deutschland. Aus: Raoul Hausmann, Bilanz der Feierlichkeit. Texte
bis 1933 Bd. 1. München 1982
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