urechnungsfähigkeit  »Der Artikel 64, Monsieur Maigret. Vergessen Sie nicht den Artikel 64!«

War das wirklich eine Manie bei ihm? Warum ließ sich dieser Zivilanwalt, zu dem man aus aller Herren Ländern kam, um sich von ihm in Fragen des Seerechts beraten zu lassen, von diesem Artikel so hypnotisieren, bei dem es darum ging, wie weit der Mensch für seine Taten verantwortlich gemacht werden kann?

Ach, Vorsicht! Denn es wurde darin nicht im geringsten definiert, was Geistesgestörtheit ist, und man beschränkte sie außerdem auf den Augenblick der Tat, das heißt auf den Augenblick des Verbrechens.

Er kannte ein paar alte Füchse der Psychiatrie, Sachverständige von jener Sorte, die die Richter sich gern holen, weil sie nicht das Gras wachsen hören.

Sie billigen dem Verbrecher nur verminderte Zurechnungsfähigkeit zu, wenn er an Verletzungen oder Mißbildungen des Gehirns leidet oder aber, da im nächsten Artikel des Strafgesetzbuches davon die Rede ist, an Epilepsie.

Aber wie soll man feststellen, ob ein Mensch im Augenblick, da er einen anderen getötet hat, genau in diesem Augenblick der Mordtat voll zurechnungsfähig war? Und wie kann man gar behaupten, daß er seinem Impuls hätte widerstehen können? - Georges Simenon, Maigret zögert. München 1971 (Heyne Simenon-Kriminalromane 114, zuerst 1968) 

 

Verantwortung

 

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