einklassifikation Gewöhnlich unterscheidet man sechs Klassen: und zwar 1. Süßweine, ausgezeichnet durch hohen Zuckergehalt und ausgeprägten Süßgeschmack, gleichviel ob jener Reichtum an Zucker ihnen von Natur eigen ist oder erst durch besondere Operationen an den Trauben oder am Most entwickelt wird, also Liqueurweine, Strohweine, Ausbrüche und Essenzen, wieder Malaga, der Lunel, der Roussillon u.a.m.; 2. Trockenweine (franz. Vin sec), Süßweine mit mehr strengem Geschmack, wie der Tokayer, Madeira, Kanarien-Sekt usw.; 3. Sauerwein, bei geringem Zuckergehalt reichlich mit Weinsteinsäure gesegnet und daher von saurem Geschmack, wie Rheinwein, Moselwein, herber Ungar etc.; 4. starke oder geistige Weine, durch einen Alkoholgehalt von mehr als 10% und durch entsprechende Wirksamkeit gekennzeichnet, wie der edle Burgunder, der Portwein, der Monembasia usw.; 5. Tannin-Weine, bei reichem Gehalt an Gerbstoff durch einen zusammenziehenden Geschmack charakterisiert, wie der gesamte Bordeaux, der Kamarite, auch einzelne Rheinweine; 6. endlich Schaumweine, ausgezeichnet durch den Gehalt an hirn- und gaumenerfrischender Kohlensäure, als da sind: Sparkling Hock und Champagner.
Neben dieser Klassifikation nach den vorherrschenden Bestandteilen
geht noch eine andere Einteilung aus mehr gastronomischem Gesichtspunkt einher,
die folgende Klassen unterscheidet: i. Ausbruchweine, d.h. Natur-Süßweine,
bei denen die Gärung infolge des überwiegenden Zuckergehalts nicht sämtlichen
Zucker in Alkohol überzuführen vermochte und die bei geringem Säure- und hohem
Extraktgehalt einen feinen, durchaus harmonischen Geschmack haben, deshalb auch
die erste Klasse der Süßweine bilden; 2. Liqueurweine, künstliche Süßweine,
bei denen durch Zusatz von Alkohol ein Teil des Zuckergehalts auf künstlichem
Weg vor der Zersetzung bewahrt bleibt, die aber an Extraktgehalt den Ausbruchweinen
um ebensoviel nachstehen, wie sie ihnen an Alkoholgehalt überlegen sind, daher
minder fein auf die Zunge fallen und auch im Preis bescheidener sind; 3. Bouquetweine,
Weine von säuerlichem Geschmack, aber ausgezeichnet durch den Gehalt an eigenartigen
Geschmacks- und Duftstoffen, die größtenteils durch die Gärung entstehen, teils
aber auch durch das Alter entwickelt werden können {»Altersgeschmack«) und die
damit gesegneten Sorten zu vorzüglichen Zechweinen qualifizieren; 4. schwere
Tischweine, Sorten ohne Bouquet und ohne Süße, aber von geringem Säuregehalt
und ausgeprägtem Vollgeschmack, wie die zahlreichen österreichischen und ungarischen
Flaschenweine; 5. leichte Tischweine, Sorten von geringem Gehalt, die
bei Tisch »wie Wasser« getrunken werden können, deshalb nicht allzu sauer sein
dürfen; 6. endlich Halbweine oder Arbeiterweine, Sorten geringster
Qualität mit wenig Alkohol und viel Säure, die nur als Durststiller von Bedeutung
sind. - (ap)
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