nterbart  Mandat des Herzogs von Braunschweig-Wolfenbüttel an den Oberamtmann der Harzämter. 1605.
Wir etc. Heinrich Julius Herzog von Braunschweig etc. Demnach der Herr Churfürst zu Sachsen etc., Unser lieber Oheimb etc., wie auch Wir selbst Uns Unsere Unterbärte haben abschneiden lassen, und Wir von dir und allen anderen Beamten, Amtsschreibern und Voigten in deiner Inspection solches gleichergestalt gehalten haben wollen, als befehlen Wir dir, daß du ihnen solches mit Ernst anzeigen läßt, daß ein jeder sich den Unterbart mit dem Scheermesser bei Verlust des Knebelbarts rein weg nehmen lassen solle. Datum Liebenwerda am 9. August 1605.

gez. Heinrich Julius Herzog etc. - Zeitschr. d. Harzvereins Jg. 2 (1869), S. 215. - Aus: Wilhelm Ebel, Curiosa iuris germanici. Göttingen 1968

Bart
Oberbegriffe
zurück 

.. im Thesaurus ...

weiter im Text 
Unterbegriffe
Verwandte Begriffe
Synonyme