nterbart Mandat
des Herzogs von Braunschweig-Wolfenbüttel an den Oberamtmann der Harzämter.
1605.
Wir etc. Heinrich Julius Herzog von Braunschweig etc. Demnach der Herr
Churfürst zu Sachsen etc., Unser lieber Oheimb etc., wie auch Wir selbst Uns
Unsere Unterbärte haben abschneiden lassen, und Wir von dir und allen anderen
Beamten, Amtsschreibern und Voigten in deiner Inspection solches gleichergestalt
gehalten haben wollen, als befehlen Wir dir, daß du ihnen solches mit Ernst
anzeigen läßt, daß ein jeder sich den Unterbart mit dem Scheermesser bei Verlust
des Knebelbarts rein weg nehmen lassen solle. Datum Liebenwerda am 9. August
1605.gez. Heinrich Julius Herzog etc. - Zeitschr. d. Harzvereins Jg. 2 (1869),
S. 215.
- Aus:
Wilhelm Ebel, Curiosa
iuris germanici.
Göttingen
1968