otenschein
Auf dem Totenschein muss der Arzt, der die Leichenschau durchführt, die Todesart
ankreuzen. Wird hier die Todesart ungeklärt oder nicht natürlich gewählt, erfolgt
automatisch eine staatsanwaltliche Ermittlung. Dies führt nicht selten zu Irritationen
bei den Angehörigen. - (
Quelle
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