ierstrafe
Die Tierstrafe trifft das einzelne Haustier, das einen Menschen
getötet hat, die Tierbannung richtet sich gegen massenhaft auftretendes
Getier, das die Felder verwüstet. Das Tierstrafurteil wird vom ordentlichen
Richter gefällt, die Tierbannung erfolgt regelmäßig durch das kirchliche Gericht.
Bei der Tierstrafe ist die Vollstreckung des Urteils in die Hand des Henkers
gelegt, bei der Tierbannung hört mit dem Spruch des Gerichts die menschliche
Justiz auf, die gewünschte Vertilgung der Schädlinge wird übernatürlicher
Wirksamkeit überlassen. - Hans Albert Berkenhoff, nach:
Karin
Barton
Verfluchte Kreaturen: Lichtenbergs „Proben seltsamen
Aberglaubens“ und die Logik der Hexen- und Insektenverfolgung im „
Malleus Maleficarum
“
|
||
|
||