Tierstrafe   Die Tierstrafe trifft das einzelne Haustier, das einen Menschen getötet hat, die  Tierbannung richtet sich gegen massenhaft auftretendes Getier, das die Felder verwüstet. Das Tierstrafurteil wird vom ordentlichen Richter gefällt, die Tierbannung erfolgt regelmäßig durch das kirchliche Gericht. Bei der Tierstrafe ist die Vollstreckung des Urteils in die Hand des Henkers gelegt, bei der Tierbannung hört mit dem Spruch des Gerichts die menschliche Justiz auf, die gewünschte Vertilgung  der Schädlinge wird übernatürlicher Wirksamkeit überlassen. - Hans Albert Berkenhoff,  nach: Karin Barton Verfluchte Kreaturen: Lichtenbergs „Proben seltsamen Aberglaubens“ und die Logik der Hexen- und Insektenverfolgung im „Malleus Maleficarum
 
 

Strafe Tierleben

 

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