elbstmord,
umständlicher Daß man sich durch den Sitz der
Wunde niemals täuschen lassen darf, beweisen zwei Fälle. Im Wiener
Prater hatte sich ein Mann in Gegenwart mehrerer Personen getötet, indem
er sich mit einem Revolver in den Hinterkopf schoß. Wären nicht die
Aussagen der Zeugen vorgelegen, hätte wohl kaum jemand an einen Selbstmord
geglaubt. Ein Soldat tötete sich durch einen in den Rücken gehenden
Schuß aus einem Militärgewehr, über das er nach entsprechender
Fixierung sich gelegt hatte. - Handbuch für Untersuchungsrichter,
nach: S.S. van
Dine, Der Mordfall Greene. Köln 1991 (zuerst 1927)
Selbstmord,
umständlicher (2) Es wurde zeitlich
morgens dem UR. die Meldung von der Auffindung eines >Ermordeten< überbracht.
An Ort und Stelle fand sich der Leichnam eines für wohlhabend geltenden
Getreidehändlers M., auf dem Gesichte liegend, mit einer Schußwunde
hinter dem rechten Ohre. Die Kugel war über dem linken Auge im Stirnknochen
steckengeblieben, nachdem sie das Gehirn durchdrungen hatte. Die Fundstelle
der Leiche befand sich etwa in der Mitte einer über einen ziemlich tiefen
Fluß führenden Brücke. Am Schlüsse der Lokalerhebungen
und als die Leiche eben zur Obduktion fortgebracht werden sollte, fiel es dem
UR. zufällig auf, daß das (hölzerne und wettergraue) Brückengeländer
an der Stelle, wo auf dem Boden der Leichnam lag, eine kleine und sichtlich
ganz frische Beschädigung aufwies, so als ob man dort (am oberen Rande)
mit einem harten, kantigen Körper heftig angestoßen wäre. Der
Gedanke, daß dieser Umstand mit dem Morde in Zusammenhang stehe, war nicht
gut von der Hand zu weisen. Ein Kahn war bald zur Stelle und am Brückenjoche
befestigt; nun wurde vom Kahne aus (unter der fraglichen Stelle) der Flußgrund
mit Rechen an langen Stielen sorgfältig abgesucht. Nach kurzer Arbeit kam
wirklich etwas Seltsames zutage: eine 4 m lange starke Schnur, an deren einem
Ende ein großer Feldstein, an deren anderem Ende eine abgeschossene Pistole
befestigt war, in deren Lauf die später aus dem Kopfe des M. genommene
Kugel genau paßte. Nun war die Sache klarer Selbstmord; der Mann hatte
sich mit der aufgefundenen Vorrichtung auf die Brücke begeben, den Stein
über das Brückengeländer gehängt und sich die Kugel hinter
dem rechten Ohre ins Hirn gejagt. Als er getroffen war, ließ er die Pistole
infolge des durch den Stein bewirkten Zuges aus und diese wurde von dem schweren
Steine an der Schnur über das Geländer und in das Wasser gezogen.
Hierbei hatte die Pistole, als sie das Geländer passierte, heftig an dieses
angeschlagen und die betreffende Verletzung erzeugte. - Handbuch für
Untersuchungsrichter, nach: S.S. van
Dine, Der Mordfall Greene. Köln 1991 (zuerst 1927)
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