elbstmord, umständlicher   Daß man sich durch den Sitz der Wunde niemals täuschen lassen darf, beweisen zwei Fälle. Im Wiener Prater hatte sich ein Mann in Gegenwart mehrerer Personen getötet, indem er sich mit einem Revolver in den Hinterkopf schoß. Wären nicht die Aussagen der Zeugen vorgelegen, hätte wohl kaum jemand an einen Selbstmord geglaubt. Ein Soldat tötete sich durch einen in den Rücken gehenden Schuß aus einem Militärgewehr, über das er nach entsprechender Fixierung sich gelegt hatte.   - Handbuch für Untersuchungsrichter, nach: S.S. van Dine, Der Mordfall Greene. Köln 1991 (zuerst 1927)

Selbstmord, umständlicher (2)  Es wurde zeitlich morgens dem UR. die Meldung von der Auffindung eines >Ermordeten< überbracht. An Ort und Stelle fand sich der Leichnam eines für wohlhabend geltenden Getreidehändlers M., auf dem Gesichte liegend, mit einer Schußwunde hinter dem rechten Ohre. Die Kugel war über dem linken Auge im Stirnknochen steckengeblieben, nachdem sie das Gehirn durchdrungen hatte. Die Fundstelle der Leiche befand sich etwa in der Mitte einer über einen ziemlich tiefen Fluß führenden Brücke. Am Schlüsse der Lokalerhebungen und als die Leiche eben zur Obduktion fortgebracht werden sollte, fiel es dem UR. zufällig auf, daß das (hölzerne und wettergraue) Brückengeländer an der Stelle, wo auf dem Boden der Leichnam lag, eine kleine und sichtlich ganz frische Beschädigung aufwies, so als ob man dort (am oberen Rande) mit einem harten, kantigen Körper heftig angestoßen wäre. Der Gedanke, daß dieser Umstand mit dem Morde in Zusammenhang stehe, war nicht gut von der Hand zu weisen. Ein Kahn war bald zur Stelle und am Brückenjoche befestigt; nun wurde vom Kahne aus (unter der fraglichen Stelle) der Flußgrund mit Rechen an langen Stielen sorgfältig abgesucht. Nach kurzer Arbeit kam wirklich etwas Seltsames zutage: eine 4 m lange starke Schnur, an deren einem Ende ein großer Feldstein, an deren anderem Ende eine abgeschossene Pistole befestigt war, in deren Lauf die später aus dem Kopfe des M. genommene Kugel genau paßte. Nun war die Sache klarer Selbstmord; der Mann hatte sich mit der aufgefundenen Vorrichtung auf die Brücke begeben, den Stein über das Brückengeländer gehängt und sich die Kugel hinter dem rechten Ohre ins Hirn gejagt. Als er getroffen war, ließ er die Pistole infolge des durch den Stein bewirkten Zuges aus und diese wurde von dem schweren Steine an der Schnur über das Geländer und in das Wasser gezogen. Hierbei hatte die Pistole, als sie das Geländer passierte, heftig an dieses angeschlagen und die betreffende Verletzung erzeugte. - Handbuch für Untersuchungsrichter, nach: S.S. van Dine, Der Mordfall Greene. Köln 1991 (zuerst 1927)
 
 

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