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Nehmen wir an, daß ein Mann ein Freudenmädchen trifft. Die Begegnung mit
einem Freudenmädchen knnn absichtlich oder zufällig sein. Die absichtliche Begegnung
scheidet hier aus. Die zufällige aber ist in der Regel einseitig und liegt nur
beim Manne vor, denn ein Freudenmädchen, das von Männern lebt, dessen Beruf
und Erwerb ist, von Männern Geld zu verlangen, kann nicht von zufälligen Begegnungen
leben. Dieses Mädchen ist daher an einem bestimmten Ort anzutreffen, oder es
geht auf einer bestimmten Straße hin und her, es streift in einem bestimmten
Revier und geht, wie man vulgär sagt, „auf den Strich", welcher Strich
weder eine gedachte noch eine zufällige Linie ist. Trifft nun der Mann zufällig
auf der Straße ein Freudenmädchen, und will er mit ihm gehen, dann hat es keine
Wahl, das heißt die Neigung tritt zurück, und es muß jeden Mann annehmen. Freudenmädchen
handeln berufsmäßig, was dem Spiel abträglich ist. Es versteht sich, sei aber
nochmals eingeschärft, daß alles Liebesspiel auf Verlangen und Begehren beruht,
auf der Neigung, denn wo diese nicht ist, kann das Liebesspiel so wenig beginnen
wie bei dem, der an der Spielbank vorübergeht. Neigung zu dem zufällig erscheinenden
Partner ist bei einem Freudenmädchen nicht vorauszusetzen. - Friedrich Georg Jünger, Die Spiele. München
1959
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