trafe,
vierfache Ketzer werden
nach Raymundus vierfach bestraft, durch
Exkommunikation, Absetzung, Einziehung des Vermögens und körperlichen Tod.
--- Betreffs der dritten Strafe werden,
wenn die Ketzer katholische Söhne haben, diese zur Verfluchung dieses
Verbrechens der väterlichen Erbschaft beraubt. Über die vierte Strafe: wenn
der Ketzer nach der Ertappung in dem Irrtum sich nicht sofort bekehren will
und die Ketzerei abschwört, muß er sogleich verbrannt werden, falls er ein Laie
ist. Denn Fälscher des Geldes werden sofort getötet: wie
viel mehr nicht Fälscher des Glaubens! Wenn es aber
ein Geistlicher ist, wird er nach feierlicher Absetzung dem weltlichen
Gerichtshofe zur Hinrichtung ausgeliefert. Wenn sie aber zum
Glauben zurückkehren, müssen sie in ewiges Gefängnis geworfen werden,
de haereticis excommunicamus 1 und 2, und zwar mit aller Strenge des Rechtes.
Milder jedoch wird mit ihnen verfahren nach dem Abschwören, das
sie tun müssen nach dem Gutdünken des Bischofs und des Inquisitors. -
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris: Der Hexenhammer. München 1985 (dtv klassik,
zuerst 1487)
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