tiftung
Wer in seinem Testament nicht einen Teil seines
Vermögens der Kirche vermachte, wurde exkommuniziert und blieb unbeerdigt.
Man nannte das »ohne Beichte« sterben, d. h. ohne Bekenntnis zur christlichen
Religion. Und wenn ein Christ ohne Testament starb, konnte die Kirche dem Toten
die Exkommunikation dadurch ersparen, daß sie für ihn ein Testament machte,
wobei sie die milde Stiftung, die der Verstorbene hätte machen müssen, selber
festsetzte und sich auszahlen ließ.
- Voltaire, Philosophisches Wörterbuch
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