Stelle, ehrliche  Wenn einer fragt, auf welche Weise man sich schützen müsse vor Behexung, so ist zu sprechen erstens von dem, was ohne Anführung von heiligen Worten geschieht, und dann von den heiligen Formeln selbst. Betreffs des ersteren nämlich ist es erlaubt, jede ehrliche Stelle an Mensch und Tier unter Anrufung der allerheiligsten Dreieinigkeit und mit dem Gebete des Herrn zur Rettung von Mensch und Vieh mit Weihwasser zu besprengen. So nämlich heißt es im Exorzismus, daß, wohin es gesprengt wird, diese Stelle von aller Unreinigkeit frei werde, befreit sei von der Schuld und dort nicht bleibe ein verderblicher Geist etc. Denn Menschen und  Tiere rettet der Herr, ein jedes nach seinem Maße, wie der Prophet sagt.   - Jakob Sprenger, Heinrich Institoris: Der Hexenhammer. München 1985 (dtv klassik, zuerst 1487)
 
 

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