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ehrliche Wenn einer fragt, auf welche Weise man sich schützen
müsse vor Behexung, so ist zu sprechen erstens von dem, was ohne Anführung von heiligen Worten
geschieht, und dann von den heiligen Formeln selbst. Betreffs des ersteren nämlich
ist es erlaubt, jede ehrliche Stelle an Mensch und Tier unter Anrufung der allerheiligsten
Dreieinigkeit und mit dem Gebete des Herrn zur Rettung
von Mensch und Vieh mit Weihwasser zu besprengen. So
nämlich heißt es im Exorzismus, daß, wohin es gesprengt
wird, diese Stelle von aller Unreinigkeit frei werde, befreit sei von der Schuld
und dort nicht bleibe ein verderblicher Geist etc. Denn Menschen und Tiere
rettet der Herr, ein jedes nach seinem Maße, wie der Prophet sagt. -
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris: Der Hexenhammer. München 1985 (dtv klassik,
zuerst 1487)
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