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Träumt einer, die Augen sonstwo zu haben,
z.B. an den Händen oder Füßen,
so wird er erblinden; haften sie an einem anderen Körperteil, so wird derselbe
erkranken oder verwundet werden, so daß er, mit den Händen oder Füßen herumtastend,
gewissermaßen sehen kann oder daß er den betreffenden Körperteil, als ob Augen
sich darauf befänden, mit nichts in Berührung bringen kann. Ich kenne jemand,
dem es träumte, seine Augen fielen heraus und ihm auf die Füße. Er erblindete
zwar nicht, doch verheiratete er seine Töchter mit Haussklaven, und auf diese
Weise paarte sich das Bessere mit dem Minderwertigeren. Träumt einer, fremde
Augen zu besitzen, so wird er erblinden und von einem anderen an der Hand geführt
werden müssen. Weiß er aber, wessen Augen er hatte, so wird er dessen Kind adoptieren.
- (
art
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