exualverbrechen   Zu den Ereignissen im Fall ‹Das Volk gegen Cedric Williams› sagte Rechtsanwältin Carolyn Wilder aus. Anklagepunkte bei dieser Voruntersuchung vom 19. Juni waren ‹Sexualverbrechen zweiten Grades in Tateinheit mit Körperverletzung›. Miss Wilder, die Verteidigerin, hatte ganz eindeutig erklärt, ihr Mandant werde sich lieber der Verhandlung stellen, als sich einer weniger schweren Straftat schuldig zu bekennen. Der Beklagte, Judge Guy, jedoch forderte den Angeklagten auf, mit seinem Rechtsbeistand zum Richtertisch zu kommen, wo er erklärte, falls sich der Angeklagte des geringeren Straftatbestands der tätlichen Beleidigung — eines Vergehens also — schuldig bekenne, werde er Bewährung bekommen, und damit sei dann alles erledigt.

«Ich bin von der Straße, genau wie Sie», sagte der Richter zum Angeklagten, «und ihre Verteidigerin hat entweder nicht alle Tassen im Schrank oder nicht die Absicht, Ihre Interessen wirksam zu vertreten.» Woraufhin er den Angeklagten und Miss Wilder auf den Korridor hinausschickte, um ‹die Sache zu besprechen›. Als sie zum Richtertisch zurückkehrten und Miss Wilder immer noch auf der Verhandlung beharrte, wandte Judge Guy sich an den Angeklagten: «Entweder Sie entscheiden sich für dieses Schuldbekenntnis, oder Ihr verschissener Arsch ist im Eimer.» Als Miss Wilder erklärte, ihr Mandant werde auf gar keinen Fall ein Schuldbekenntnis ablegen, beschimpfte Judge Guy die Anwältin, drohte ihr mit Mißachtung des Gerichts und sagte: «Jetzt wird mir Ihre Arbeitsweise klar. Sie wollen, daß Ihr Mandant verurteilt wird. Offenbar sind Sie stinksauer, daß hier ein Schwarzer mal 'ne Weiße bestiegen hat.» - Elmore Leonard, High Noon in Detroit. Reinbek bei Hamburg 1983 (rororo thriller 2623, zuerst 1980)

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