Selbstverhaftung   In der »Geheimen Staatspolizei« war es, wie zuverlässig berichtet wird, nichts Ungewöhnliches, Verhaftungen bei anderen Polizeiorganen durchzuführen. Ein Kriminalkommissar war auf den Gedanken verfallen, sich unter den Schutz der schon erfolgten Verhaftung zu stellen. Er trug ständig einen auf seinen Namen ausgefertigten Haftbefehl bei sich. Mochte seine Organisation in eine schiefe Lage kommen, die Sicherheit geschwächt werden, die sie ihm gewährte, war das Erscheinen der berüchtigten Stellvertreter des Milchmanns in der Morgenstunde das Vorsehbare. Den Haftbefehl zu zücken und sich für bereits verhaftet auszugeben, würde wenigstens die Häscher verwirren und einen Zeitgewinn verschaffen. Der bürokratische Apparat solcher Systeme macht sie für verblüffende Sonderfälle unflexibel bis reaktionsunfähig. Wo stand geschrieben, wie man sich bei Vollzug eines Haftbefehls zu verhalten hatte, wenn die gestellte Person amtsseitig beweisen konnte, daß sie schon verhaftet war?   - (blum)
 

Selbst Festnahme

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