Selbstmord, unterlassener   Als Ku vortrat, warf ihm seine Frau einen schnellen Blick zu, er aber beachtete sie überhaupt nicht und fragte mit rauher Stimme:

»Gibt es Beweise dafür, Euer Gnaden, daß meine Frau tatsächlich vergewaltigt wurde und sich diesem Schurken nicht freiwillig verband?«

Frau Ku griff ungläubig an ihr Herz, Richter Di aber antwortete ruhig:

»Dafür habe ich einen Beweis.« Er zog das Taschentuch aus seinem Ärmel und fügte hinzu: »Dieses Tüchlein, das Ihr selbst als Eigentum Eurer Gattin bezeichnet habt, lag nicht am Straßenrand, wie ich vorhin sagen mußte, sondern zwischen dem Reisig in der Hütte von Fans Hof.«

Ku biß sich die Lippen.

»Wenn es sich so verhält, nehme ich an, daß meine Frau die Wahrheit gesprochen hat. Aber nach den in meiner Familie geltenden sittlichen Richtlinien wäre es ihre Pflicht gewesen, sich unmittelbar nach der Vergewaltigung das Leben zu nehmen. Indem sie das unterließ, brachte sie Schande über mein Haus. Ich erkläre hiermit öffentlich, daß ich mich gezwungen sehe, sie zu verstoßen.«

»Das ist Euer gutes Recht«, antwortete Richter Di. »Die Ehescheidung wird gerichtlich bestätigt werden. Und jetzt soll Dr. Tsao Ho-shien vortreten.«  - Robert van Gulik, Geisterspuk in Peng-lai. Zürich 1988

Unterlassung Selbstmord

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