eelen=Folter  Bei einer sehr großen jüdischen Diebesbande, die sich um das Jahr 1733 im fränkischen Kreise furchtbar genug zu machen wußte und die endlich in Coburg beim Einbruch in eine dortige Goldfabrik entdeckt wurde, zog man unter andern auch einen gewissen Moses Hoyum ein. Das Geständnis seiner Mitgenossen sowohl als auch eine Menge anderer Umstände zeigten deutlich, daß er nicht nur Helfershelfer und Teilnehmer, sondern auch Anstifter und Oberhaupt von fast unzähligen Räubereien gewesen sei. Nichts fehlte zur Gewißheit noch, als — sein eigenes Geständnis, aber eben dasselbe war auf keine Art und Weise von ihm zu erhalten. Ob man ihm drohte oder zuredete, ob man ihn zehnfach verhörte, ob man das Bekenntnis seiner Mitgefangenen ihm vorlas, ob man sie persönlich ihm unter die Augen stellte und durch ihre Vorwürfe und Vorstellungen ihn zum Mitgeständnis auf-forderte, ob man endlich auch sogar zur Folter schritt und hart genug damit gegen ihn verfuhr; — nichts half! Er beharrte auf seiner Unschuld und auf dem hartnäckigen Leugnen.

Eben dieser Moses Hoyum hatte ein Weib, das noch jung und hübsch, auch bei allen jenen Diebstählen wenig oder fast gar nicht mit beschwert war. Höchstens ein paar Kleinigkeiten von Mitwissenschaft, Hehl und Verkauf konnten ihr — ja auch das nicht ganz erwiesen! — beigemessen werden, und die Haft, in welcher sie gehalten wurde, war daher auch weit gelinder als die Haft der übrigen. Dieses Weib liebte Moses auf das Innigste. Von sich sprach er fast nie, aber sie war der Gegenstand seiner zärtlichen Bekümmernisse. Für sie sparte er sich von dem wenigen Gelde, das er zum Unterhalt erhielt, beinahe die Hälfte ab; für sie nur bat er bei jeder Gelegenheit und fragte jeden Tag: wie es ihr gehe? Ob man ihr auch ein Leid zugefügt habe? und so weiter.

Einst, als er wieder diese Frage ergehen ließ, ward der Kerkermeister aufmerksamer als bisher, dachte ein wenig nach, ging dann zum Vorsitzer der Gerichte und versicherte: Nun habe er das Marter-Instrument gefunden, welches dem Räuber gewiß sein Geständnis entreissen solle. Er begehre nichts als die Erlaubnis: die junge Hoyum im Nebenzimmer ihres Mannes stäupen zu lassen; daß er die Anhörung ihrer Wehklage und ihre Verschonung überhaupt durch sein Geständnis gewiß abkaufen werde, dafür sei er Bürge.

Diese grausame Erlaubnis ward ihm erteilt, noch den Abend kündigte man Hoyum jene Seelen-Folter für den nächsten Morgen an. Er erblaßte und erschrak. Er weigerte sich Speise zu sich zu nehmen und brachte die ganze Zwischenzeit versenkt in unbeschreiblicher Traurigkeit zu. Noch schwieg er. Aber als die bestimmte Stunde kam, als er wirklich das Jammergeschrei seines Weibes vernahm, da bat er um Gottes willen nur damit einzuhalten, weil er gern alles gestehen wollte, und was keine körperliche Qual von ihm erpreßt hatte, erpreßte Liebe in der ersten Minute.

In einem Briefe von C. datiert, ohne Unterschrift, erhielt ich diese Anekdote. Sie sei, sagte der Briefschreiber, aus einer damals öffentlich gedruckten, aktenmäßigen Nachricht und buchstäblich wahr.

Da ich diese gedruckte Nachricht nie sah, so kann ich freilich die Anekdote selbst auch nur unter der Bürgschaft liefern, mit welcher ich sie empfing. Wenn sie aber pünktlich wahr ist, wie mir aus Angabe der Namen, des Orts und der Jahreszahl scheint, so ist sie immer kein ganz unverächtlicher Beitrag, nicht etwa zur Macht der Liebe, selbst über rohe Seelen, — denn diese Macht ist längst unbezweifelt! — sondern auch zu der traurigen Wahrheit:

wie ungerecht oft Richter verfahren können, indem sie der Gerechtigkeit einen Dienst zu leisten glauben. -  August Gottlieb Meißner, Die Seelen=Folter. Geschichten vom Unstern und Aberwitz. Darmstadt und Neuwied 1984 (zuerst 1813-14)

Seele Folter
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