chlösser,
alte XXVII. Item, daß während dieser etwa vierzehn Jahre
der Angeklagte Gilles de Rais in den Schlössern Champtocé in der Diözese Angers,
und Machecoul und Tiffauges sowie in Vannes im Hause des besagten Lemoine im
oberen Zimmer dieses Hauses, in dem er sich vorübergehend aufhielt, und in Nantes
in dem genannten Haus La Suze, das in der Gemeinde Notre-Dame Hegt, und zwar
in einem bestimmten Zimmer im Obergeschoß, in das er sich von Zeit zu Zeit zurückzuziehen
und dort die Nacht zu verbringen pflegte, hun-dertvierzig oder mehr Kinder,
Knaben und Mädchen, auf meuchlerische, grausame und unmenschliche Weise tötete;
oder er ließ sie von den besagten Gilles de Sillé, Roger de Briqueville, Henriet,
Etienne, André und anderen, die oben genannt sind, zu mehreren und abwechselnd,
umbringen, wobei er sich Unmenschliches und Grauenhaftes zuschulden kommen ließ,
da nämlich — nach dem Ausspruch von Hermogène — »jedesmal, wenn ein Mensch
sich das Amt des Schöpfers anmaßt, indem er dessen Geschöpfe austilgt, die himmlischen
Kräfte zum Antlitz des göttlichen Richters emporschreien werden, bis Rache an
dem Mörder genommen ist, der im ewigen Feuer brennen wird«, um so mehr, da besagter
Gilles de Rais die Glieder der Unschuldigen den bösen Geistern opferte; mit
ihnen, vor und nach ihrem Tode und auch während sie im Sterben lagen, beging
er die abscheuliche Sünde der Sodomie, die den Himmel besudelt, und er mißbrauchte
sie auf eine der Natur entgegengesetzte Weise zur Befriedigung seiner unerlaubten
und verdammenswerten Fleischeslust; und dann verbrannte er die Leichen dieser
unschuldigen Knaben und Mädchen an denselben Orten, oder er ließ sie verbrennen
von den besagten Gilles de Sille, Henriet Griart und Etienne Corrülaut alias
Poitou, und ließ ihre Asche in die Gruben wie in die Gräben besagter Schlösser
und in die Kloaken des Hauses La Suze werfen, das einst nach dem Namen des Seigneur
Jean de Craon so genannt wurde, dem Großvater, das heißt dem Vater der Mutter
dieses Gilles de Rais, welcher seinerzeit Seigneur der Domäne La Suze und besagten
Hauses war, in dem er residierte und starb. An geheimen Orten in diesem nämlichen
Hause La Suze sind fünfzehn von den etwa hundertvierzig Unschuldigen, die auf
Befehl des besagten Angeklagten Gilles getötet wurden, von ihm selbst wie von
den besagten Gilles de Sillé, Herniet und Etienne, gemeinsam oder abwechselnd
verborgen worden, wie es mit ihnen an anderen geheimen und abgelegenen Orten
in den oben genannten Städten und Schlössern gleichfalls geschehen ist; und
daß dem so war und daß solches wahr ist. - Kirchliche Anklageschrift
gegen Gilles de Rais, nach: Georges Bataille, Gilles de Rais. Frankfurt/Main, Berlin, Wien 1975 (zuerst
1965)
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