chinder ist
die Berufsbezeichnung für denjenigen, der die Tätigkeit des Schindens (Abziehen
der Haut bzw. Tierhaut) ausübt. Der S. steht oft
synonym für den Henker oder Scharfrichter,
ist richtiger aber dessen Gehilfe für einzelne Tätigkeiten bei der Hinrichtung
wie das Verbringen des Delinquenten zur Richtstätte auf dem S.karren, das
Foltern des Verurteilten, das Schlagen der Trommel
während des Vollstreckungsvorgangs und die Entsorgung der Leiche.
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Enzyklopädie
des Märchens