„Die art oder das kennzeichen eines weibischen menschen, besonders eines solchen, der sich wie ein weib zur unzucht gebrauchen läßt, [...] das ist die eigentliche bedeutung des adj. argr oder ragr, des ärgsten schimpfwortes, das die nordische zunge kannte; nach isländischem rechte hatte der so gescholtene das recht, den beleidiger auf der stelle zu töten, ohne verpflichtet zu sein, wergeld zu zahlen.“ – Hugo Gering: „Kommentar zu den Liedern der Edda“, Hrsg. B. Sijmons, Halle 1927, S. 289
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