uhmeshand
In Europa wurden der „Hand des Ruhmes", der getrockneten und in Essig
gelegten Hand eines Gehenkten, magische Eigenschaften
zugeschrieben. Wenn man eine Kerze aus dem Fett eines
Übeltäters, der auch am Galgen umgekommen war, brennend
in die „Hand des Ruhmes" legte, die ihr nun als Leuchter
diente, machte sie alle, die sie sahen, bewegungslos. Keiner konnte auch nur
einen Finger rühren, nicht anders als ob er tot gewesen wäre. Manchmal ist des
Toten Hand selbst der Leuchter und die Kerze oder vielmehr das Kerzenbündel,
da seine verdorrten Finger angezündet werden. Sollte nun ein Hausbewohner noch
wach sein, so läßt sich einer der Finger nicht anzünden. Solche ruchlose Kerzen
können nur mit Milch wieder gelöscht werden. Oft findet man die Vorschrift,
daß die Diebeskerze ans dem Finger eines neugeborenen oder noch besser eines
noch ungeborenen Kindes gefertigt sein müsse. Zuweilen wird es für nötig gehalten,
daß der Dieb eine solche Kerze für jeden Hausbewohner haben sollte. Wenn er
nämlich eine Kerze zu wenig hat, wird einer im Hanse aufwachen und ihn erwischen.
Brennen diese Kerzen erst, so kann nur Milch sie wieder löschen. Im XVII. Jahrhundert
pflegten Räuber schwangere Frauen zu ermorden, um dadurch in den Besitz solcher
Kerzen zu gelangen.
- (
fraz
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