Ruhmeshand   In Europa wurden der „Hand des Ruhmes", der getrockneten und in Essig gelegten Hand eines Gehenkten, magische Eigenschaften zugeschrieben. Wenn man eine Kerze aus dem Fett eines Übeltäters, der auch am Galgen umgekommen war, brennend in die „Hand des Ruhmes" legte, die ihr nun als Leuchter diente, machte sie alle, die sie sahen, bewegungslos. Keiner konnte auch nur einen Finger rühren, nicht anders als ob er tot gewesen wäre. Manchmal ist des Toten Hand selbst der Leuchter und die Kerze oder vielmehr das Kerzenbündel, da seine verdorrten Finger angezündet werden. Sollte nun ein Hausbewohner noch wach sein, so läßt sich einer der Finger nicht anzünden. Solche ruchlose Kerzen können nur mit Milch wieder gelöscht werden. Oft findet man die Vorschrift, daß die Diebeskerze ans dem Finger eines neugeborenen oder noch besser eines noch ungeborenen Kindes gefertigt sein müsse. Zuweilen wird es für nötig gehalten, daß der Dieb eine solche Kerze für jeden Hausbewohner haben sollte. Wenn er nämlich eine Kerze zu wenig hat, wird einer im Hanse aufwachen und ihn erwischen. Brennen diese Kerzen erst, so kann nur Milch sie wieder löschen. Im XVII. Jahrhundert pflegten Räuber schwangere Frauen zu ermorden, um dadurch in den Besitz solcher Kerzen zu gelangen. - (fraz)
 
 

Hand

 

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