Rechtspflege, ökonomische    Der Richter läßt den Angeklagten hereinkommen und auf dem blanken Boden, vor dem Tisch niederknien, wo er während der ganzen Dauer des Prozesses in dieser Stellung zu verweilen hat. Alles ist darauf berechnet, dem Angeklagten den Stempel seiner eigenen Bedeutungslosigkeit im Angesicht des allmächtigen Gesetzes aufzudrücken. Tief unter dem Richter auf einem Steinboden zu knien, der wahrscheinlich noch die Blutflecken vorher geschlagener oder gefolterter Menschen zeigt, die Polizisten zu beiden Seiten über sich stehend zu wissen, bereit ihn bei der kleinsten Verfehlung zu quälen oder zu schlagen, das ist eine Lage, die für den Angeklagten schwerlich als günstig bezeichnet werden kann. Allein das Knien auf dem Steinboden ist schon reichlich unangenehm; es wird zur Qual, wenn ein einfallsreicher Polizist zuerst ein paar dünne Ketten unter die Knie des Angeklagten schiebt, wie es bei widerspenstigen Verbrechern gern getan wird.

Da auch der Kläger ohne Rücksicht auf Rang und Alter in dieser Weise behandelt wird, braucht man sich nicht zu verwundern, daß die Chinesen im großen ganzen eine Klage nur dann vor das Gericht bringen, wenn alle Versuche einer außergerichtlichen Beilegung endgültig gescheitert sind. - Robert van Gulik, Anm. zu R.v.G. (Hg.), Merkwürdige Kriminalfälle des Richter Di. Zürich 1998

Recht Sparsamkeit

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