bservation   Schuhe mit Gummisohlen dämpfen die Schritte. Beim Warten vor einem Haus darf der Beamte nicht direkt vor der Haustür und nicht dauernd auf einer Stelle stehen. Er geht am besten auf der anderen Straßenseite in einiger Entfernung auf und ab. Dabei behält er die Tür unauffällig im Auge. Observieren zwei Beamte, dürfen sie bei notwendig werdenden Unterredungen niemals dieselbe Blickrichtung haben. Wird bei einer Verfolgung in Häusern von den Beobaclitern ein Haus betreten, so kann der betreffende Beamte zunächst im Hausflur stehenbleiben. Er wird in den meisten Fällen hören können, wie hoch der Verfolgte geht. Die Schritte auf den Treppenstufen klingen anders als die auf den Treppenabsätzen. Oft wird auch zu hören sein, ob eine Tür aufgeschlossen oder ob geklingelt wird. Bei der Benutzung von Verkehrsmitteln wird sich manchmal ein Zusammentreffen auf engem Raum nicht vermeiden lassen. Hier wird es besonders darauf ankommen, das eigene Gesicht zu verbergen. Der Beamte wird daher versuchen, nur die Füße, einen Begleiter oder ein Gepäckstück des Verfolgten im Auge zu behalten. Außerdem muß er bemüht sein, in Ausgangsnähe zu bleiben, um gegebenenfalls schnell aussteigen zu können.

Bei Kapitalverbrechen und in allen Fällen, wo es besonders darauf ankommt, den zu Observierenden nicht aus den Augen zu verlieren, ist die sogenannte "Reihenobservation" erforderlich. Hierzu sind mehrere geübte Beamte notwendig, die sich in Abständen von 20 bis 50 Meter an den eigentlichen Verfolger "hängen". Bei der Verfolgung zu Fuß hat sich die sogenannte Dreier-Gruppe bewährt. Die Beamten folgen dem Observierten in der Weise, daß nur der erste, der Kontaktmann, ihn sieht und jeder folgende zeitweilig nur seinen Vordermann. Es muß damit gerechnet werden, daß eine zweite Person dem Observierten folgt und festzustellen versucht, ob dieser observiert wird. Sobald der Kontaktmann befürchten muß aufzufallen, überholt er den Observierten. Der zweite Beamte rückt auf und löst den ersten, indem dieser für kurze Zeit ein Haus betritt, in seiner Rolle als Kontaktmann ab. Der bisherige Kontaktmann übernimmt dann automatisch die Aufgaben des dritten Beamten der Beobachtungsgruppe. Erscheint ein Überholen nicht zweckmäßig, so gibt der Kontaktmann dem zweiten Beamten ein vereinbartes unauffälliges Zeichen, er steckt z. B. die linke Hand in die Hosentasche, läßt sich von ihm überholen und bleibt selbst zurück. Ähnlich vollzieht sich jeder weitere Wechsel. Verweilt der Observierte längere Zeit an einem Ort, und würde ein ebenso langes Verbleiben des Kontaktmannes verdächtig erscheinen, weil die Örtlichkeit keinen natürlichen Anlaß zum Warten bietet, so muß der Wechsel wiederum nach vorher vereinbarten Zeichen erfolgen. Sucht der Observierte ein Haus auf, so übernimmt der zweite Beamte zusätzlich die direkte Observation, die anderen besetzen die jeweiligen Ausgänge und geben sich Zeichen, sobald der Verfolgte wieder auftaucht.  - (net)

Observation (2)  Ich blies die Lampe aus, ließ das Schloß hinter uns einschnappen und suchte mit Hilfe der Taschenlampe einen Weg durchs Gestrüpp. Weiter oben fanden wir eine kleine Mulde, von der wir Straße und Hütte nicht allzu schwach durchs dichte Laub sehen konnten, ohne selbst gesehen zu werden, wenn wir nicht gerade Licht machten.

Ich breitete die Decke aus, und wir ließen uns nieder.

Das Mädchen lehnte sich an mich und jammerte über den feuchten Boden, einen Krampf im Bein, die Kälte, die sie trotz des Pelzmantels verspüre, und sie wolle eine Zigarette haben.

Ich gab ihr noch einen Schluck aus der Flasche. Das verschaffte mir zehn Minuten Ruhe.

Dann sagte sie: »Ich erkälte mich nur. Bis hier einer herkommt, wenn überhaupt, nies und hust ich so laut, daß man's bis in die Stadt hört.«

»Höchstens einmal«, klärte ich sie auf. »Dann dreh ich Ihnen die Luft ab.«

»Da krabbelt 'ne Maus oder so was unter der Decke.«

»Wahrscheinlich bloß 'ne Schlange

»Sind Sie verheiratet?«

»Fangen Sie nicht damit an.«

»Also sind Sie's?«

»Nein.«

»Da kann Ihre Frau aber froh sein.«  - Dashiell Hammett, Rote Ernte. Zürich 1976 (detebe 69/II, zuerst 1928)

Beobachtung Detektiv

 

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