acherbe Es
gibt verschiedene Erben: Alleinerben, Miterben,
Schlusserben, Vorerben und Nacherben. Beim Nacherben ergibt sich schon aus der
Bezeichnung, dass er nicht sofort erbt. Aber er ist ein echter Erbe. Und er
ist auch der eigentliche Erbe. Ihm wird nur jemand vor die Nase gesetzt, nämlich
der sogenannte Vorerbe. Auch der Vorerbe ist ein echter Erbe, aber er unterliegt
der Beschränkung, dass sein Vorerbe ungeschmälert auf den Nacherben übergehen
muss. Er darf deshalb über die Nachlassgegenstände nur mit Zustimmung des Nacherben
verfügen. Zum Beispiel: Der Vorerbe eines Mehrfamilienhauses darf die Mietzahlungen
einkassieren und verbrauchen, aber er darf das Haus bzw. Grundstück nicht verkaufen
oder belasten. Der Vorerbe eines Wertpapierdepots darf sich die Dividenden auszahlen
lassen, aber von den Wertsteigerungen der Papiere profitiert er nicht. Er darf
die Papiere auch nicht verkaufen, wenn die Kurse fallen. Alles muss so bleiben,
wie vom Erblasser hinterlassen. Genauso muss
es vom Vorerben auf den Nacherben übergehen. Häufig werden Vorerben von den
Beschränkungen befreit. Man spricht dann vom befreiten Vorerben. Hier bekommt
der Nacherbe, was der Vorerbe übrig lässt, er kann also auch leer ausgehen.
Er hat keine gesicherte Rechtsposition. - Berliner Abendblatt vom
30. September 2017
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