ann im Schrank Als ich neulich eine Zeitung las, sah ich die Überschrift DREI JAHRE FÜR MANN IM SCHRANK. Ein hartes Urteil, werden Sie sagen, besonders da den meisten Menschen jedes Bewußtsein dafür abgeht, daß es ungesetzlich ist, sich in einen Schrank zu begeben. Viele hochangesehene Richter haben jedoch keinen Zweifel daran gelassen, daß sie entschlossen sind, mit diesen Schrankdelikten aufzuräumen. Bei der Strafverfolgung wird stets nach gewissen vor langer Zeit erlassenen Gesetzen vorgegangen, und zwar nach §§ 11, 18 und 56 Vic. Reg., der sogenannten Schrankregelungsverordnung. Diese teilweise doch etwas veralteten Statuarien wurden später kodifiziert, durch das Wandschränkegesetz (1853) aktualisiert und die Spindverordnung (1893) erweitert. Grattans Parlament, in mancher Hinsicht seiner Zeit voraus, verabschiedete ein Gesetz für kleine Kabinette, doch wurde dies rasch wieder aufgehoben, nachdem etwa achtzigtausend Pfund in Bestechungsgeldern den Besitzer gewechselt hatten.
Vor hundert Jahren stellte der Schrankwahn noch ein ernstes soziales Problem dar. Es war für ganze Bettlerstämme durchaus üblich, ohne Wissen der dort gemeldeten Familie in den Schränken eines großen Hauses zu wohnen. Diese Mendikanten kamen nachts hervor, aßen und tranken alles weg und zogen sich wieder zurück, wie Gespenster bei Tagesanbruch. Eine Durchsuchung der Schränke enthüllte selten eine Spur der Eindringlinge: Sie waren sämtlich bewanderte Schreiner und hatten meist raffinierte geheime Fächer gebaut, oft mit Aufzügen und Treppchen versehen, die in andere Schränke führten. Täfelungen und Estriche fast all der grandiosen Gebäude des viktorianischen England waren in einer Weise von Bettlern befallen, wie sie heutzutage von Ratten imitiert wird.
Die Spindverordnung sollte ein etwas anders gelagertes Problem lösen helfen.
Zwerge und zu kurz geratene oder verunstaltete Kriminelle machten sich klar,
welche eigentümlichen Möglichkeiten ihr Körperbau bot, und befielen nun überaus
bescheidene Behausungen. Die Wandschränke, die sie bezogen, waren zu klein,
um irgendwelche strukturellen Veränderungen zuzulassen, doch bediente man sich
hier eines Systems, vergleichbar dem Dschungeltrick der Tarnung
oder Mimikry. Der Eindringling nahm listig das Aussehen
einer Rolle Linoleum, eines alten Wäschebündels, einer Reisettasche oder sonst
eines Gegenstandes an, der zur Umgebung paßte. Solche Fälle kamen ans Licht,
wenn Zwerge in die Wäscherei gesahickt, durch die dortige
Maschinerie gedreht und, ordentlich als Paket verpackt, bei der Herrin des Hauses
abgeliefert wurden. Im Jahre 1893 wurde vor dem Königl. Amtsgericht ein Fall
verhandelt, in welchem ein Haushaltungsvorstand eine Dampfwäscherei auf Erstattung
von £ 48.— verklagte, welche er über einen Zeitraum von zwanzig Jahren nichtsahnend
für das Waschen und Bügeln eines weiblichen Zwergs gezahlt hatte. -
(
myl
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Mann
im Schrank (2) Er hat er einen
wunderbaren neuen Plan. Er will, daß Anna einen großschwänzigen jungen
Spring-ins-Feld mit nach Hause bringt und sich von ihm verführen läßt,
das gesamte Programm mit ihm abzieht, vollständig, während sich ihr
väterlicher Freund in einem Schrank versteckt und ihnen zusieht. Anna
lehnt das völlig ab. In Wirklichkeit, sagt Anna, wird er sich in dem
Schrank verstecken und wichsen, bis er alles gesehen hat, um dann
herauszuspringen und den wütenden Liebhaber zu spielen. Weil er sich in
seinem eigenen Haus befindet, sagt Anna, bringt er vielleicht auch den
Mut auf, den anderen zu ohrfeigen oder gar auf ihn zu schießen ...
selbst wenn er ihn träfe, würde ein französisches Gericht ihn
freisprechen, weil er nur seine Ehre verteidigt hat. - (opus)
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