alory, Sir Thomas   Thomas Malory ist Anfang des 15. Jahrhunderts geboren. Er war zunächst in ähnlicher Stellung wie sein Vater und diente dann im Heer von Richard Beauchamp, Graf von Warwick, bei der Belagerung von Calais. Auch er saß für Warwickshire im Parlament (1444 oder 1445). Aber dann erfolgte ein merkwürdiges Abgleiten.

Nachdem er schon 1443 wegen eines Eigentumsdeliktes angeklagt worden war, wurde er 1450 beschuldigt, er habe mit anderen in einem Hinterhalt gelegen, um den Herzog von Buckingham zu ermorden. Ein Einbruch vom 25. Mai 1450 ist ebenso aktenkundig wie verschiedene Raubzüge gegen Schlösser im Juni oder Juli 1451. Am 23. Juli 1451 ist er inhaftiert worden, aber nach fünf Tagen soll er wieder ausgebrochen sein. Weiter wird berichtet, daß er die Zisterzienserabtei Combe überfallen und Geld und Wertsachen entwendet habe; am nächsten Tage sei er mit mehreren Helfershelfern wiedergekommen, habe achtzehn Türen erbrochen, den Abt beschimpft und noch mehr Geld gestohlen. Bis zu seiner erneuten Festnahme müssen neun Monate vergangen sein. Der Prozeß ist mehrfach verschoben worden. 1454 wurde er gegen Bürgschaft auf freien Fuß gesetzt. Er ist dann einige Zeit in Essex nachweisbar. Aber wieder hört man von einem geplanten »Raub«. Allein dieser Anschlag mißlang, und bereits der 16. Oktober 1454 sieht ihn wieder in Haft. Die Akten melden seinen Ausbruch am 30. Oktober und seine erneute Gefangennahme am 18. November. Das Jahr 1456 bringt eine große Amnestie (man ist im Zeitalter der Rosenkriege mit all ihrem Hin und Her), aber Malory kann nur ganz kurze Zeit frei gewesen sein. In Ludgate ist er wieder festgenommen worden, und dann blieb er für fünf oder sechs Jahre mit gelegentlichen Unterbrechungen in Haft. Die letzte bezeugte Festnahme geschah im Januar 1460.

Nach den Akten läßt sich nicht mehr feststellen, wieviel an den Anschuldigungen wahr ist; denn man kennt durchweg nur die Anklagen, aber weder Zeugenaussagen noch Prozeßberichte, noch etwa gar eine Nachricht darüber, ob er der Verbrechen, die ihm angelastet wurden, überführt worden ist. Jedenfalls ist er, wie Vinaver, der führende Fachmann in der Malory-Forschung, darlegt, von 1450 an stets entweder »a fugitive from the law«, das heißt, einer, der sich auf der Flucht vor dem Gesetz befand, oder »a knight-prisoner«, ein ritterlicher Gefangener. Sein Name taucht in den Listen der Ritter auf, die den sogenannten »Königsmacher« Warwick 1462 auf einem Zug nach Northumberland begleiteten. Warwick war unsprünglich ein Anhänger der Weißen Rose, des Hauses York, ging aber später zur Roten Rose, zum Haus Lancaster, über, wie es Shakespeare im dritten Teil von »König Heinrich VI.« (3. Aufzug, 3. Szene) dargestellt hat. Malory hat wahrscheinlich die politische Schwenkung Warwicks mit vollzogen, auch er wird sich auf die Seite der Lancaster gestellt haben. Warum er freilich dann von einer Amnestie ausgeschlossen blieb, die Edward IV. 1468 allen Lancaster-Anhängern zuteil werden ließ, ist bis heute noch ungeklärt. Dagegen steht sein Todesdatum - 14. März 1471 — hinreichend fest. Begraben ist er in der Kirche der Grauen Brüder bei Newgate. In manchen Darstellungen der englischen Literaturgeschichte wird behauptet, er sei hingerichtet worden, was jedoch höchstwahrscheinlich unrichtig ist.
Der Kolophon zum letzten Buch des »Morte Darthur« verbindet einen Appell um Befreiung mit Beteuerungen der Frömmigkeit und der Reue.

Danach darf man annehmen, daß wesentliche Teile des Werkes in Zeiten der Haft geschrieben wurden. - Aus: Walther Martin, Nachwort zu: Malory, König Artus. Frankfurt am Main 1977 (it 239, zuerst 1485)


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