iquidation In der Kostenliquidation eines Hexenprozesses (1617) ist angeführt:
Für 14 mal leer aufziehen,
2 mal mit dem Stiefel, 4 mal mit Ruthen gestrichen 4 mal auf die Rollbank, 2
mal mit Schwefel, Pech und Branntwein gebrannt, thut 26 Fragen, für jede Frage
20 kr., thut 8 fl. 40 kr. (das sind 26 Peinigungen an einer einzigen Weibsperson);
weiter kommt vor für brennen und die Glieder ausreissen, dann wieder ,geschmierbt
und gesäubert', ferner für Rauchwerk und Schwefel, Branntwein und Pech 4 fl.;
mit Ruthen hauen, dann Schwefel und Pech ,auf den Schmerzen tropfen lassen'
gibt wider 2 Fragen. Schliesslich wurden für die Mahlzeit des Henkers mit seinen
Knechten 20 fl. liquidirt. - (
hel
)
Liquidation (2)
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