eute,
böse
§ 1. Durch die Zauberei, Schwarzkünstlerei, Hexerei und dergleichen
wird insgemein ein solches Laster verstanden, da wer mit dem Teufel Umgang und
Gemeinschaft zu haben, mit selben ein ausdrückliches. oder heimliches Bündnis
einzugehen, und mit solcher bedungener Hilfe des Teufels verschiedene über die
menschliche Macht und Kräften sich erstreckende Dinge mit oder ohne fremder
Beschädigung hervorzubringen und so geartete Untaten auszuüben sich anmasst.
§ 2. Unter diese Gattung böser Leute werden nach Unterschied allerhand Handlungen
und bösen Wirkungen gemeiniglich gezählt; die sogenannten Geisterbeschwörer
oder Teufelsbanner, abergläubische Segensprecher, Bockreiter, Wahrsager, Unholde,
Trute, und sofort, auch alle, welche wissentlich mit Hilfe und Bewirkung des
Teufels was dergleichen, so nach Ordnung und dem Laufe der Natur nicht geschehen
würde, zu tun, oder dasjenige, was nach dem gemeinen Naturlauf zu erfolgen hat,
zu hindern, und überhaupt was immer für eine Handlung mit gesuchtem teuflischem
Beistand zu unternehmen sich erfrechen. -
Nach (hel)
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