eihgeschäft Die von Johann Bücheler hergestellte, mit dem Zürcher Modell praktisch identische erste Luzerner Guillotine wurde bereits am 18. April 1842 nach einer Petition an die Kantonsregierung als «revolutionäres Mordinstrument» wieder zerstört; Luzern kehrte zur Enthauptung mit dem Richtschwert zurück. Die Genfer Guillotine wurde letztmals am 24. April 1862 bei der Hinrichtung des Raubmörders Maurice Elcy benutzt. Sie befindet sich heute im Musée d’art et d’histoire in Genf.
Bis 1865 erfolgten auf dem Zürcher Gerät elf Vollstreckungen, zuletzt am
sechsfachen Kindermörder Heinrich Götti am 10. Mai 1865. Nach Abschaffung der
Todesstrafe im Kanton Zürich 1869 wurde es für 2.200 Franken an den Kanton Schaffhausen
verkauft, dort aber nie eingesetzt, jedoch mehrmals an andere Kantone vermietet.
1904 wurde im Kanton Luzern ein Todesurteil gefällt, so dass man für den Fall
einer Hinrichtung die Guillotine von Schaffhausen ausleihen wollte. Schaffhausen
verweigerte dies allerdings, da die Guillotine nach der letzten Hinrichtung
vom Kanton Luzern «in nicht gereinigtem Zustande» retourniert worden war. Luzern
sah sich darum gezwungen, die Guillotine von Schaffhausen für 1.000 Franken
zu kaufen; für alle nachfolgenden Hinrichtungen wurde das Gerät aus Luzern entliehen.
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