Leichenphotographie    Leichen werden zur Evidenthaltung des Vorganges, sowie zu Agnoszierungszwecken photogra-phiert. Handelt es sich um die Leiche einer ermordeten Person, die bekannt ist, so muß bei deren Aufnahme zunächst lediglich darauf gesehen werden, daß ein möglichst getreues Bild der natürlichen Lage des Körpers, seiner Verletzungen und seiner örtlichen Umgebung festgehalten wird. Diese Aufgabe wird sich nicht immer mit einer einzigen Aufnahme, sondern zuweilen nur mit einer Serie von solchen erfüllen lassen. Diese Serie wird sich vergrößern, wenn aus irgendwelchem Grunde Veränderungen an der Leiche oder ihrer Umgebung vorgenommen worden sind. In diesem Falle sind zunächst die Aufnahmen so durchzuführen, daß sie Leiche und Umgebung in der Verfassung wiedergeben, wie der Polizeiphotograph sie angetroffen hat. Nach Anhörung der Personen, die die eventuellen Veränderungen der Situation vorgenommen haben oder von der ursprünglichen Sachlage Kenntnis haben, ist diese wieder herzustellen und die Aufnahme zu wiederholen.   - (net)
 

Leiche Photographie

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