Das Tribunal der Königlichen Monarchie, das die Aufseher anriefen, setzte
die Maßnahme der Exkommunikation aus. Der Bischof eilte nach Rom und erhielt
uneingeschränkte Zustimmung zu seinem Handeln, einen Brief, der das Tribunal
der Königlichen Monarchie für unzuständig erklärte, und, mit dem Befehl zur
Veröffentlichung, einen zweiten an das sizilianische Episkopat, der dieser Position
Nachdruck verlieh. Doch um den Brief zu veröffentlichen, benötigten die Bischöfe
die Erlaubnis desselben Tribunals, das im Brief angegriffen wurde. Einige Bischöfe
ersuchten um diese Erlaubnis (natürlich erfolglos), andere machten den Heiligen
Stuhl auf die Folgen aufmerksam, die die Veröffentlichung des Briefs nach sich
ziehen könnte (was naiv war, denn der Heilige Stuhl hatte die Folgen ja gerade
einkalkuliert); die Bischöfe von Catania, Girgenti und Mazara veröffentlichten
ihn unverzüglich. An diesem Punkt bat der Vizekönig Carlo Antonio Spinola die
sachkundigsten sizilianischen Kleriker um eine Stellungnahme zur Kontroverse:
neunundfünfzig hochgelehrte Theologen
erklärten die Verfügung des Tribunals für rechtmäßig und die Forderungen des
Heiligen Stuhls für unrechtmäßig. Nachdem diese Erklärung gedruckt und verbreitet
war, ließ der Vizekönig eine Bekanntmachung folgen, die sämtliche von außen
kommenden und von der königlichen Behörde nicht gebilligten Maßnahmen für nichtig
erklärte. Der Bischof von Catania reagierte prompt: Er erklärte die Bekanntmachung
des Vizekönigs für nichtig und die darin enthaltene Auffassung für »dreist,
erschreckend, skandalös und schädlich«. Der Vizekönig ordnete die Ausweisung
des Bischofs von Catania aus dem Königreich an; und gleich darauf die der Bischöfe
von Girgenti und Mazara. Bei ihrer Ausreise belegten die drei Bischöfe ihre
Diözesen jeweils mit dem Interdikt und verhängten den Kirchenbann gegen Richter
und Polizeibeamte usw. ... - Leonardo Sciascia, Mein Sizilien. Berlin 1995 (Wagenbach,
53. Salto)
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