alligramm
In manchen Lebenssituationen ist die Basmala, auch in der gekürzten
Form als „im Namen Gottes“, heute noch eine islamrechtlich vorgesehene
Norm,
aber keine Pflicht:
- vor Beginn der Koranlesung,
- vor Antritt einer Reise,
- vor dem Betreten eines Hauses oder der Moschee und beim Verlassen
derselben,
- beim Anzünden des Abendlichtes,
- vor dem ehelichen Geschlechtsverkehr,
- beim Handauflegen auf eine schmerzhafte Stelle eines Kranken,
- bei der Grablegung eines Toten.
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Ottomanischer Kalligraph des 18. Jahrhunderts