nformationspolitik
Vor allem als juristisches Kampfmittel gegen die noch aktive Waldenserbewegung
verbot Honorius III. den Besitz der Bibel für Nichtgeistliche. Den Klerikern
untersagte er bei Strafe der Exkommunikation das Studium der Natur, weil sie
dadurch verleitet werden könnten, an den Wundern zu zweifeln. -
Albert Christian Sellner, Immerwährender Päpstekalender. Frankfurt am Main
2006 (Die Andere Bibliothek 260)
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