raböffnung Es
war kein leichtes Unternehmen, den Deckel zu bewegen, endlich aber hob er sich,
stand senkrecht und fiel dann schwer auf der anderen Seite nieder. Und da geschah,
was ich nie mehr vergaß und bis zum Tode vor Augen haben werde. Ich sah, im
Innern des Sarkophags ruhend, den Leib eines jungen Kriegers in voller Kriegsausrüstung,
Helm, Speer, Schild und Beinschienen. Wohlgemerkt: Ich sah nicht ein Skelett,
ich sah seinen Körper, formvollendet in allen seinen Gliedern, steif ausgestreckt,
als hätte man ihn soeben in sein Grab gelegt. Es war die Erscheinung eines Augenblicks.
Dann schien alles sich im Schein der Fackeln aufzulösen.
Der Helm rollte nach rechts, der runde Schild fiel in das eingesunkene Bruststück
der Rüstung, die Beinschienen nahmen plötzlich flach ihren Platz am Grunde ein,
die eine rechts, die andere links. Bei der Berührung mit der Luft war der seit
Jahrhunderten unangetastete Leib plötzlich zu Staub zerfallen... in der Luft
aber und um die Flamme der Fackeln schien ein goldener Staub
zu schweben. - Augusto
Jandolo, nach: C. W. Ceram,
Götter Gräber und Gelehrte. Reinbek bei Hamburg 2000 (zuerst 1949)
Graböffnung
(2) Wer schuldig ist, eines anderen Menschen Grab soweit
aufgegraben und aufgebrochen zu haben, daß einer
der dort befindlichen Särge bloßgelegt und sichtbar wird, soll mit 100 Stockschlägen
bestraft und auf immer in eine 3000 Meilen entfernt gelegene Gegend verbannt
werden. Wer, nachdem er sich wie vorstehend strafbar gemacht hat, den Sarg öffnet
und die darin befindliche Leiche entblößt, soll mit dem Tode durch Erdrosselung
bestraft werden, nachdem er die übliche Haft verbüßt hat. - Chinesischem
Strafgesetzbuch, Abschnitt CCLXXVI, nach: Robert van Gulik, Anm. zu: R.v.G.,
Merkwürdige Kriminalfälle des Richters Di. Zürich
1998
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