ewinnbeteiligung Mit
dem Hexenhammer in der Hand gingen
die Verfasser desselben und ihre Kollegen mit
Eifer an ihr ,löbliches' Geschäft, als
dessen Vorspiel die Ersteren schon in den Jahren 1484 - 89 achtundvierzig Hexenbrände,
ein anderer Ketzermeister in dem einzigen Jahre 1485 sogar schon einundvierzig
Hinrichtungen veranstaltet hatten.
Freilich wollte das Geschäft auch nach 1489 nicht gleich so recht
schwunghaft werden. Geistliche und weltliche Fürsten widersetzten
sich an vielen Orten der Hexenrichterei und es gab Priester,
welche von der Kanzel herab die Existenz von Hexen oder wenigstens
die Macht derselben, den Kreaturen zu schaden, verneinten.
Bald aber erlebten die Inquisitoren und die mit ihnen verbündeten
Juristen goldene Zeiten. Man gewann die geistlichen und weltlichen Fürsten
Deutschlands für den Hexenprozess; jene, indem man ihnen einleuchtend
machte, wie sehr dadurch dem hierarchischen Wesen Vorschub
geleistet würde; beide zusammen, sowie die kleineren Dynasten
und Städteobrigkeiten, indem man sie
auf das Lukrative des Geschäftes hinwies. Das Vermögen der Gemordeten
wurde eingezogen und in der Regel so verteilt, dass zwei Dritteile davon dem
Grundherrn, das letzte Drittel den Richtern, Schoppen, Geistlichen, Spionen,
Angebern und Scharfrichtern
zufiel, nach standesmässiger Taxierung
natürlich. Hexenrichter und Henker bereicherten sich gerade zur Zeit der
grössten Verarmung Deutschlands, während des dreissigjährigen
Krieges, ganz auffallend. Verdiente doch in dem einzigen Orte Kösfeld
1631 der Scharfrichter binnen sechs Monaten durch seine Verrichtungen
an den Hexen 169 Thaler. - (
hel
)