ewinnbeteiligung   Mit   dem Hexenhammer  in der Hand gingen  die Verfasser desselben  und  ihre Kollegen   mit Eifer  an ihr   ,löbliches'   Geschäft,   als dessen Vorspiel die Ersteren schon in den Jahren 1484 - 89 achtundvierzig Hexenbrände, ein anderer Ketzermeister in dem einzigen Jahre 1485 sogar schon  einundvierzig  Hinrichtungen  veranstaltet  hatten.  Freilich wollte das Geschäft auch nach  1489 nicht gleich so recht schwunghaft werden. Geistliche  und  weltliche Fürsten  widersetzten  sich an vielen Orten der Hexenrichterei und es   gab Priester,  welche   von der Kanzel herab die Existenz von Hexen oder wenigstens die Macht derselben, den Kreaturen zu schaden, verneinten.    Bald aber erlebten die Inquisitoren und die mit ihnen verbündeten Juristen goldene Zeiten.  Man gewann die geistlichen und weltlichen Fürsten Deutschlands für den Hexenprozess; jene, indem man  ihnen  einleuchtend   machte,  wie sehr dadurch dem hierarchischen Wesen Vorschub geleistet würde;   beide zusammen,  sowie die kleineren Dynasten   und Städteobrigkeiten,   indem   man   sie auf das Lukrative des Geschäftes  hinwies. Das Vermögen der Gemordeten wurde eingezogen und in der Regel so verteilt, dass zwei Dritteile davon dem Grundherrn,  das letzte Drittel den Richtern, Schoppen, Geistlichen, Spionen,   Angebern  und Scharfrichtern    zufiel,    nach  standesmässiger Taxierung natürlich. Hexenrichter und Henker bereicherten sich gerade  zur Zeit der  grössten Verarmung Deutschlands,   während  des dreissigjährigen Krieges,   ganz auffallend. Verdiente doch in dem einzigen Orte Kösfeld 1631 der Scharfrichter  binnen sechs Monaten durch seine Verrichtungen an den Hexen 169 Thaler. - (hel)
 
 

Gewinn Anteil

 

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