Gesinnung  Der Arme, so Hegels Analyse, sieht sich eben nicht nur "bloßer Naturnot" ausgesetzt, sondern auch "menschlicher Zufälligkeit" und "Willkür" der Reichen. Damit hat der Arme "keine Rechte mehr", seine "Freiheit hat kein Dasein". Wird jedoch die Freiheit des einzelnen unterdrückt, so schwindet auch "das Anerkennen der allgemeinen Freiheit" aus der bürgerlichen Gesellschaft.

An seine Stelle tritt bei Armen und Reichen zugleich "die Gesinnung der Pöbelhaftigkeit", "die Nichtanerkennung des Rechts". Während jedoch die anarchische Gesetzlosigkeit der Armen - so läßt sich Hegel deuten - aus Unfreiheit und Rechtlosigkeit entspringt, macht sich der reiche Pöbel gesetzlos durch Rechtsverachtung.

Gegen das ebenso zufällige wie zwangsweise Entstehen der Armut macht Hegel hier, nach den Karlsbader Beschlüssen, ein permanentes Notrecht der Armen geltend. Denn ihre Not hat keinen "momentanen Charakter" mehr, entspringt nicht mehr natürlicher Not, dem Bedürfnis des Augenblicks, sondern fremder Willkür - laut Henrich der "Organisationsform der Gesellschaft als solcher".

Und Henrich deutet Hegels Notrecht als "Erklärung des Rechtes, gegen die Gesellschaft selbst, welche dem Willen des Armen sein Dasein verweigert, dessen Verwirklichung durchzusetzen".   -   Rudolf Ringguth, Der Spiegel 52/1983

 

Grundsätze, moralische

 

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