Gesellschaft der Gleichen  Oberster Zweck dieser Gesellschaft der Gleichen ist das Gemeinwohl. Alle Mitglieder sollen einander ebenbürtig sein; niemand darf zuviel, niemand zuwenig besitzen. Das bisherige Eigentum aller »Feinde der Revolution«, dazu zählt auch der Besitz der Emigranten, wird als »nationale Gütergemeinschaft« in den Händen des Staates konzentriert. Da das Recht der Erbfolge abgeschafft wird, geht auch das vorerst noch in privater Hand verbleibende Eigentum in Staatsbesitz über. Die nationale Gütergemeinschaft sorgt dann dafür, daß jeder Bürger mit dem versorgt wird, was er braucht. So hat jeder Franzose Anspruch auf eine angemessene Wohnung, auf eine ausreichende Ernährung und auf gesundheitliche Versorgung. Im Gegenzug werden alle Erwachsenen mit Ausnahme der Gebrechlichen und der Greise über sechzig Jahre zu Arbeiten in der Industrie oder in der Landwirtschaft verpflichtet. Die oberste Staatsbehörde legt die Menge der produzierten Güter und deren Verteilung genau fest; sie sorgt für einen Ausgleich von Produktionsüberschüssen und Produktionsmängeln. Das Geldwesen innerhalb der Republik wird abgeschafft, die Schulden eines jeden Bürgers werden gestrichen, die Steuern allen Mitglieder der nationalen Gütergemeinschaft erlassen. Geld wird nur noch dazu verwendet, um aus dem Ausland benötigte Produkte zu kaufen. Der Handel untereinander ist den Bürgern verboten, ebenso Reisen ins Ausland; auch auf ausländische Vergnügungsreisende legt man keinen Wert. Der möglichst gering zu haltende Warenverkehr mit dem Ausland soll einzig über eine staatliche Zentrale abgewickelt werden. Ziel dieser staatlich gelenkten Wirtschaftspolitik ist die Erlangung völliger Autarkie.   - Nach: Ralf Höller, Der Kampf bin ich. Rebellen und Revolutionäre aus sechs Jahrhunderten. Berlin 2001
 
 

Gesellschaft Gleichheit

 

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