ericht  1478 ließ Benedikt von Montferrand, Bischof von Lausanne, die Engerlinge von Bern auf den Bartholomäustag vor seinen Richterstuhl fordern, und als sie der Einladung nicht Folge leisteten, befahl er, sie zu exkommunizieren (also müßten sie zuvor Mitglieder der christlichen Glaubensgemeinschaft gewesen sein!). 1479 sollen die Berner noch einmal vergeblich versucht haben, die Käfer und Engerlinge mit einem lateinischen Bannbrief zu vertreiben. Carl J. Steiner erzählt 1891 in seiner Tierwelt folgende undatierte Geschichte: «Als im Bistum Chur Engerlinge und Maikäfer große Verheerungen anrichteten, wurden sie dreimal vor Gericht geladen. Da sie aber wegen Minderjährigkeit nicht erscheinen konnten, bestellte der Richter einen Kurator, der auf die Klagen der Landleute entgegnen und die Interessen der Käfer wahren mußte. Er machte geltend, daß die letzteren ebenfalls Geschöpfe Gottes seien, seit unvordenklichen Zeiten ihre Wohnung und Nahrung im Bistum Chur gehabt hatten, deren man sie nicht mir nichts dir nichts berauben dürfe. Sie wurden schließlich in einige Täler Graubündens verbannt, ob sie aber hingingen, wissen wir nicht.»  -  (schen)

Gericht (tierisches)  

Ich bin, wenn Sie es noch nicht wissen, Gerichtsschreiber bei dem Assisengerichte, das kürzlich auf Befehl Sr. Majestät des Löwen eingeführt wurde. Nachdem die erste Sitzung dieser Tier-Assisen geschlossen, beeile ich mich, einen Bericht darüber einzusenden. Aus Vorsicht verschweige ich den Ort,  wo diese denkwürdige Sitzung stattfand, denn die Menschen würden aus Haß und Neid nicht verfehlen, unsere ferneren Versammlungen zu stören, da sie selbst, namentlich in Deutschland, die wohltätige Einrichtung der Geschworenen-Gerichte noch nicht überall besitzen. Die Richter, die Advokaten und die meisten Geschworenen wurden aus der Familie der Raben gewählt, der ich selbst angehöre. Ihre schwarze Farbe gibt ihnen jenes ernste Aussehen, das so vortrefflich die Dummheit verdeckt und den Unwissenden imponiert. Auch glaubte man, daß sie, weil sie daran gewöhnt wären, sich mit toten Körpern zu beschäftigen, am geeignetsten sein dürften, auch über die moralische Verderbnis der Angeklagten ein Urteil abzugeben. Ein Storch wurde zum Vorsitz berufen, zu welchem ihn seine Geduld und kaltblütige Ruhe geeignet erscheinen ließen. Halb schlummernd saß er, mit halb offenen Augen, mit aufgeblähter Brust, den Kopf zurückgeworfen, da, hörte so auf die einander widersprechenden Aussagen der Angeklagten und sah dabei aus, als lauere er an einem Sumpf auf Beute.

Das Amt eines öffentlichen Anklägers fiel einem Geier zu, der lange schon jedes Gefühl in sich unterdrückt hatte, wenn er jemals etwas davon besessen, und der in seinem unbarmherzigen Eifer nur daran dachte, mit seiner Ansicht und seinen Anträgen durchzudringen, d.h. Verurteilungen zu erlangen. Seinen Schnabel und seine Klauen hatte er nur zum Angreifen, nie zum Verteidigen. Der Assisenhof war für ihn ein Kampfplatz und der Angeklagte ein Gegner, den er um jeden Preis besiegen wollte. Er ging an einen Kriminalprozeß wie ein Soldat zum Sturm, kurz, der Geier ist ein vortrefflicher öffentlicher Ankläger und als solcher ganz an seinem Platz. - (grand)

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