amilienblitz
Familienblitze nennt man die für das ganze Leben bedeutungsvollen, welche dem,
welcher eine Familie begründet, zum ersten Male erscheinen. Übrigens glaubt
man, daß die Vorbedeutungen der Blitze in Privatangelegenheiten sich nicht über
zehn Jahre hinaus erstrecken, ausgenommen diejenigen, welche am Geburtstage
und bei der ersten Heirat erscheinen; in öffentlichen Angelegenheiten weissagen
sie nicht über 50 Jahre, ausgenommen bei der Anlegung neuer Städte. - (
pli
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